Die Grundidee der Zugewinngemeinschaft ist die gerechte Verteilung des Vermögens, das die Eheleute während ihrer Ehe hinzugewonnen haben. Und nur um dieses Vermögen geht es, in die Ehe eingebrachtes oder nach Zustellung des Scheidungsantrags erworbenes Vermögen bleibt außer Betracht. Dabei geht das Gesetz von der Gleichwertigkeit der Beiträge der Eheleute aus. Die Hausarbeit hat somit keinen niedrigeren Wert als berufliche Arbeit. Das bedeutet für ihre Schwester, dass sie einen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber ihren Ehemann besitzt in Höhe der Hälfte des Verkehrswerts des Vermögens, das der Ehemann während der Ehe geschaffen hat.
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