eBay lässt mich als Privatverkäufer für Sendungsverlust haften. Verstoßen sie gegen geltendes Recht? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Ich weiß, dass die Thematik hier und an vielen anderen Stellen im "www" schon des Öfteren Thema war und ich bin mir eigentlich auch sicher das ich als Privatverkäufer auf eBay gemäß § 447 Abs.1 BGB für einen Verlust der Ware auf dem Versandweg nicht haften muss. Gleichwohl obliegt mir als Verkäufer natürlich die vertragliche Nebenpflicht, den/die Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken und dem Versandunternehmen zu übergeben. Dennoch habe ich aktuell Probleme mit der Plattform, da diese mich für einen potentiellen Sendungsverlust haften lassen möchte und das Geld entsprechend auch von meinem Konto eingezogen hat. Liege ich mit der Annahme, dass ich für den Verlust der Sendung nicht haften muss also falsch? Auch wenn ich überall im Netz etwas anderes finde und selbst im Rechtsportal von eBay steht, dass der Käufer bei einem Privatkauf für eine verlorene Sendung haftet?
Zur besseren Einschätzung, jetzt kurz zu meinem Fall: Ich habe 2 Artikel über eBay an einen Käufer nach Frankreich verkauft (Artikel mit Festpreis, die mit Preisvorschlag verkauft wurden). Der Käufer hat sich vor dem Kauf über die entsprechenden Versandkosten informiert und ich habe ihm zwei Optionen (normaler unversicherter Versand sowie versicherter Versand mit Sendungsverfolgung) mitgeteilt. Es wurde kein versicherter Versand gewünscht und die Artikel entsprechend normal versendet. Da ich in der Vergangenheit bereits Probleme hatte, dokumentiere ich mittlerweile alle Sendungen und kann dementsprechend auch die ordnungsgemäße Verpackung und den Versand der Sendung mit Bild belegen. Ebenso die Kommunikation bzgl. der Versandoptionen mit dem Käufer. 3 Wochen nach Versand eröffnet der Käufer dann einen entsprechenden Fall für einen nicht erhaltenen Artikel auf eBay. Ich stelle alle entsprechenden Informationen und Belege zusammen und eBay entscheidet dem Käufer auf meine Kosten eine volle Rückerstattung des Betrages zukommen zu lassen. Begründung: Der Fall ist nicht über den eBay-Verkäuferschutz abgedeckt, da ich keine Sendungsverfolgung nachweisen kann. Unabhängig ob der Käufer etwas anderes gewünscht hat, müsse ich das einkalkulieren. Mein Einspruch wurde entsprechend ebenso abgelehnt und der Fall geschlossen. Den Betrag haben sie dann von meinem Konto eingezogen bzw. es versucht. Auf die Ankündigung es Einzuges habe ich mit einem Widerspruch und erneuter Darstellung des Falles reagiert sowie mit der Ankündigung unrechtmäßig eingeforderte Beträge zurückbuchen zu lassen. Die Lastschrift habe ich dementsprechend widerrufen. Das ist der aktuelle Stand. Bisher noch keine weitere Reaktion seitens der Plattform. Vielleicht kann mir der ein oder andere eine kurze Einschätzung geben, ob ich hier falsch liege und meine Reaktion nicht korrekt war und wie ich weiter vorgehen sollte. Vielen Dank.

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Da ich hier ja über Neuigkeiten informieren wollte, jetzt ein aktuelles Update. Nachdem ich von eBay lange nichts gehört habe und sie bereits vor einiger Zeit die Versuche den Betrag von meinem Konto einzuziehen eingestellt haben, ist heute eine E-Mail von einer Anwaltskanzlei eingetroffen. Für mich weiterhin komplett unverständlich auf welcher Grundlage die Forderung durchgesetzt werden soll. Dennoch werde ich nun aufgefordert den entsprechenden Betrag innerhalb von 10 Tagen an die Kanzlei zu begleichen. Natürlich geht es neben der Forderung nun auch noch um zusätzliche Kosten und Zinsen. Mal schauen wie es hier weitergeht.

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