Hallo Gemeinde,

ich habe vor 6 Jahren das Elternhaus vom Vater in Delmenhorst abgekauft (alles rechtmäßig mit Wertgutachten, Rechtsberatung, Notartermin, usw.). Inzwischen ist der Erbfall eingetreten und die Miterben klagen auf eine Rückabwicklung aufgrund angeblich fehlender Geschäftsfähigkeit (psychische Erkrankung des Vaters).

Obwohl man es kaum glauben kann, scheinen sie mit vielen Tricks sogar damit durchzukommen.

Damit würde das Haus in die Erbengemeinschaft zurückgehen, in der ich dann auch 1/4 Anteil hätte. Die Miterben lehnen jeglichen Kompromiss ab, trotz starker Anregung vom Richter selbst (Begründung: Erbengemeinschaft mit verstrittenen Parteien ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt und es folgen weitere gerichtliche Auseinandersetzungen). Sie haben allesamt kein Interesse an der Immobilie selbst.

Ich bewohne selbst die Immobilie und überlege nun, was ich tun kann falls der Fall der Rückabwicklung eintreten sollte. Wie kann ich das Haus weiterhin nutzen? Oder eventuell sogar ein Vorkaufsrecht erwirken? Oder unattraktiv für eine mögliche Zwangsversteigerung machen und damit evtl. selbst ersteigern? Das Haus ist als Anlageobjekt zur Vermietung eher uninteressant. Lediglich zur Eigennutzung sinnvoll.

Bin für jegliche Anregungen dankbar :-)