Hat der Gründungszuschuss einen Einfluss darauf ob man privat seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (also als Grenzgänger) weiterhin das Gewerbe aber in Deutschland betreibt? Was würde passieren wenn ma den Unternehmenssitz (der die Privatwohnung ist) ins Ausland verlegt aber weiterhin in Deutschland aktiv sein will? Das ginge wohl nicht oder?