Antwort
Danke, das heißt, ich sollte mich dann im Anforderungsschreiben an die KK auf das Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) beziehen anstatt §630g Einsichtnahme Patientenakte?
Muss man dann genau benennen, welche Daten erwartet werden oder reicht die Bitte um Auskunft nach Art 15 EU-DSGVO aus und die senden dann automatisch die Abrechnungsdaten für erbrachte / von Ärzten abgerechnete Leistungen?