Antwort
Die Scheinselbständigkeit tritt bei Deinem Mitarbeiter ein, sobald er mehr als 80% seiner Aufträge über Dich als Auftraggeber erhällt. Wenn er also noch weitere Auftraggeber hat würde das gehen.
Dein Stundensatz ist allerdings wirklich bedenkswert. Bist Du auch Selbständig? Mach Dir mal die Mühe und rechne nach was Du eigentlich verlangen müsstest, hier gibt es einen Online Rechner für den Stundensatz auf Basis Deiner Kosten: https://www.mein-tagwerk.de/app/stundensatzrechner.html