Hallo! Als Bedioenung in einem Cafße ist es sicherlich ratsam, zuerst einmal mit deinem Arbeitsgeber zu sprechen, ob er Dir eine weniger anstrengende Arbeit anbieten kann. Sollte dem nicht so sein, rede mit deinem Arzt, ob er die Möglichkeit eines Bescxhäftigungsverbotes sieht. Sollte dem so sein und er dir ein Beschäftigungsverbot erteilen, bekommst du bis zum Beginn des Mutterschutzes deinen vollen Lohn weiter. Für deinen Arbeitgeber entstehen keine Kosten, da er das Geld aus einer bestimmten Zulage, die er eh automatisch mit jedem Gehalt mitbbezahlt, wiederbekommt. Sollte dein Arzt sich nicht auf ein Beschäftigungsverbot einlassen, aber für eine Krankschreibung sein, bekä,mst du 6 Wochen volles Gehalt von deinem Arbeitgeber, ab da an dann das Krankengeld von der Krankenkasse. Dabei musst Du dir allerdings keine Sorgen um dein Elterngeld machen, denn wenn du durchgehend aufgrund der Schwangerschaft (und nicht Erkältung, Magen-Darm oder ähnliche "typische" Krankheitsbilder) krank geschrtieben bist, zählen für das Elterngeld die 12 Monate VOR Beginn des Krankengeldes. Auf jeden Fall solltest du mit deinem AG wegen einer leichteren Tätigkeit ('so sie denn überhaupt bei euch vorhanden) und ansonsten mit deinem Arzt über ein Beschäftigungsverbit reden. Übrigens gibt es noch die Möglichkeit des Teilze9it-Beschäftigungsverbotes, aber genaueres kann dir da auf jeden Fall dein Arzt sagen. LG!
Leider ist es meines Wissens tatsächlich so, dass nur Krankengeld, welches direkt mit der SS zu tun hat, NICHT ins Elterngeld angerechnet wird. Alles andere wird einfach als Einkommen, oder in diesem Falle halt nicht Einkommen, berechnet. Inwiefern man eine Chance hätte, gegen die Elterngeldstelle zu klagen, möchte ich eher bezweifeln. Ich würde einen Anwalt einschalten und zumindest bei ihm nachfragen, inwiefern eine Chance besteht, das dadurch verlorene Geld durch die Versicherung des Unfallgegners wiederzuholen.
Dein Durchschnitts-Netto-Einkommen der letzten 12 Monate gilt als Berechnungsgrundlage. Dabei ist es irrelevant, ob du bereits in einer festen Arbeit bist, in einer Ausbildung oder im 400 Euro-Job. Sollten die 65 Prozent Elterngeld von deiner Netto-Ausbildungsvergütung allerdings unter den Mindestsatz von 300 Euro fallen, steht die der Mindestsatz zu. Du kannst also einfach deine letzten 12 Monate Netto-Gehalt als Grundlage nehmen.
Habe zwar nicht die meiste Ahnung von Hartz IV (ich denke mal, darum geht es hier?), aber meines Wissens wird alles Guthaben über dem "üblichen" entsprechend von deinen Leistungen abgezogen, ggf. nachträglich. Sowas solltest du dir lieber bar auszahlen lassen. ;)
Hallo! Ich gehe davon aus, das Kind ist am 2. April geboren? Dann läuft der Bezug des Elterngeldes ab dem 2. April - die ersten 2 Lebensmonate bekommt man statt des Elterngeldes das Mutterschaftsgeld, ab dem 28. Mai wird dann noch für 10 Monate das Elterngeld bezahlt. Soll heißen: Bezug des Elterngeldes ist IMMER ab dem Geburtsdatum (daher auch der leichte Schmu der Politik: Man bekommt nicht 12 Monate Elterngeld vom Staat, sondern 10 Monate plus 2 Monate Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse). Wollen Mutter UND Vater Elterngeld nutzen, bekommt der Vater entweder die ersten 2 Lebensmonate oder den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld. Das muss dann aber entsprechend beantragt werden. Für genauere Informationen benötige ich genauere Angaben. LG!
Versichert ist es da, wo du es versichern lässt. Kannst es also bei deiner Kasse über dich Familienversichern lassen. Rechtlich gesehen gilt meines Wissens dann auch dein Ex-Mann noch als Vater, da bin ich mir allerdings nicht sicher. Da müsstest du dir vielleicht mal bei einem Anwalt den entsprechenden Rat einholen. Oder vielleicht kann dir eine Familienstelle bei der Caritas oder ähnlichen Anbietern diesbezüglich weiterhelfen.
eine Sonderprämie hat nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitts-Netto-Lohn der letzten 12 Monate OHNE sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc Von daher hat die Sonderprämie keinen Einfluss auf dein Elterngeld - weder im negativen noch im positiven Sinne. :)
Das Elterngeld wurde deshalb "erfunden", damit ein Elternteil für mind. 1 Jahr beim Kind bleiben kann, ohne sich extreme existenzielle Sorgen machen zu müssen. Wenn es an 3te weitergegeben würde, wäre damit Sinn und Zweck nicht erfüllt. Ausnahme gibt es meine ich dann, wenn die Großelterm das Kind "aufnehmen", also mit alleinigem Sorgerecht oder gar adoptieren. Das würde ich aber genau hinterfragen.
In deinem Fall wird das Elterngeld nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet, also 67 Prozent oder 65 Prozent (zweiteres bei einem Nettoverdienst von über 1240 Euro - Neue Regelung seit dem 1.1.2011) vom bezogenen Krankengeld. Nur wenn eine Krankheit aufgrund der Schwangerschaft besteht, werden die Krankenmonate ausgespart und die Monate VOR Bezug des Krankengeldes berechnet. Desweiteren gibt es ja noch die bekannten Höchstgrenzen und Mindestsätze.
Wie kommen eigentlich manche Leute immernoch auf die 67 Prozent? Seit dem 1.1.11 gelten die 65 Prozent. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm Zu deiner Frage: Elterngeld bekommst du berechnet auf die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes durchschnittlichen Nettoeinkommens von dir. Möchte auch der Mann Elterngeld und damit Elternzeit beantragen, bekommt er dieses NUR, wenn er die vollen 2 Monate aussetzt. Alles darunter gibt es nicht. Also, beim Mann gilt: Ganz oder gar nicht!
Als eine der wichtigsten Versichungen zählt auch die Hausrat. Mal davon abgesehen, dass der Freund recht hat - die Versicherung müsste zahlane, auch wenn sie erst versuchen wird es abzuschmettern - zahlt die Hausrat ja auch bei Feuer, Einbruch, Leitungswaasser, Sturm und Hagel. "„Grob fahrlässig“ laut Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. U 1124/99) ist nicht, wenn die Maschine zwei bis drei Stunden unbeaufsichtigt war, unabhängig davon, ob es einen Aquastopp gab (denn ein Defekt ist auch in der Maschine möglich). Ältere Urteile hatten kürzere Abwesenheiten und das unbeaufsichtigte Betreiben in der Nacht als grob fahrlässig bezeichnet, genau wie die Abwesenheit bei aufgedrehtem Zulauf (ohne Aquastopp)."
Die 67 Prozent stimmen so nicht mehr. Ab einem Netto-Gehalt von über 1240 Euro im Monat gibt es 65 Prozent seit dem 1.1.2ß11. Das Elterngeld berechnet sich den letzten 12 Verdienstmonaten. Also in diesem Fall von Februar 2011 bis Februar 2012. Weihnachtgeld oder ähnliche Sonderzahlungen werden NICHT mit eingerechnet.
Du beziehst ja für 1 Jahr Elterngeld; ob du es für 1 oder 2 Jahre ausbezahlen lässt, ist irrelevant. Im Elterngeld-Jahr wird jeder Zuverdienst direkt angerechnet - das lohnt sich also gar nicht, da du für wenig Geld mehr einige Stunden arbeiten müsstest. Ab dem 2. Jahr Elternzeit erhältst du ja kein Geld mehr vom Staat - ggf. noch Elterngeld, falls du es hast halbieren lassen; aber das wird in diesem Falle NICHT mit eingerechnet, da du ja den Anspruch auf ein Jahr hast und es nur auf zwei Jahre auszahlen lässt. Das heißt, ab dem 2. Jahr kannst du wieder Geld verdienen. Ob auf 400 Euro-Basis oder in Teilzeit bei deinem vorherigen AG (wie ich es mache), ist dir überlassen. Allerdings darfst du NICHT für die Zeit der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten als den, bei dem du in Elternzeit gemeldet bist. Es sei denn, es wird ausdrücklich von diesem erlaubt!
Bevorzugt sollte der Mann in den ersten beiden Monaten nach der Geburt Elternzeit nehmen. Denn dann bekommt er 65 Prozent Elterngeld und die Mutter ja noch das volle Mutterschafstgeld. Bitte beachten: Die 2 Monate Mutterschutzgeld werden in das Elterngeld einberechnet. Also man hat nicht 2 Monate Mutterschutzgeld und DANN noch 12 Monate Elterngeld. Desweiteren bekommt der Mann NUR Elterngeld, wenn er MINDESTENS 2 Monate Elternzeit nimmt. Darunter gibt es kein Elterngeld. :)
Die Infos sind einfach zu gering, um das genauer zu beantworten. Wenn du vor der Geburt deines 2. Kindes gearbeitet hast, wieso bist du dann beim Jobcenter gemeldet? Ich bin mir unsicher, wie das mit dem Mindestsatz von 300 Euro ist. Meines Wissens stehen die einem zu - allerdings kann dir das AA in der Zeit Hartz IV kürzen. Das ist mein Kenntnisstand. Warum du nur 14 Euro bekommen hast ist allerdings sehr verwunderlich, da muss wirklich ein Rechenfehler von denen zugrunde liegen.
Danke schon einmal für die zahlreichen Antworten. Laut Energieausweis liegt der Verbrauch bei 109,4 kw/h je qm. Hilft das noch wem weiter? Ich rechne im Moment mit 100 Euro Heizung, 100 Euro Strom und 100 Euro Rest. 50 Euro im Monat legen wir evtl. Nachzahlungen zur Seite-
Hallo! Beim Elterngeld werden keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Daher wohl leider auch keine Auszahlung von Überstunden, soweit ich das richtig verstanden habe mit den Richtlinien. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat er keinen Job mehr? Dann müsst ihr sofort beantragen, um noch so viel Elterngeld wie irgend möglich zu bekommen, da ja die letzten 12 Monate berechnet werden. Ansonsten lauft ihr tatsächlich Gefahr, dass es nur den Mindestsatz gibt. LG Anikuse