Wie lange darf der nicht eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Partners in der Wohnung wohnen bleiben?
Hallo. Meiner Mutter ihr Lebenspartner (Nicht eingetragen) ist gestorben. Sie lebten seit ca. 2 Jahren in der Wohnung des Verstorbenen zusammen. Allerdings steht sie nicht mit im Mietvertrag. Es gibt kein Testament. Der Verstorbene hat ein Kind mit einer anderen Frau und einen Bruder. Nun folgende Fragen:
1. Kann sie die Wohnung auch kündigen oder können das nur die Erben?
2. Wie lange darf sie noch in der Wohnung bleiben bzw. wie lange hat sie Zeit um diese zu räumen.
3. Kann sie ihre Sachen Möbel etc. ohne Probleme mitnehmen.
4. Muss sie die Miete für die nächsten Monate zahlen? Sie bekommt Hartz-IV. Da ist das nicht so einfach.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Anja
erbrecht,
Mietvertrag