Vor knapp 3 Jahren haben mein damaliger Lebensgefährte und ich ein Grundstück mit einem altem, sanierungsbedürftigem Haus gekauft. Wir beide stehen je zu 50 % als Eigentümer im Grundbuch. Dieser Kauf und die umfangreiche Sanierung wurde über eine Bank finanziert. Diese Finanzierung ist natürlich auch im Grundbuch eingetragen.

Kaufpreis 68.000 €; Finanzierungskredit: 95.000 €; jetztiger Stand des Finanzierungskredites: 84.000 €; heutiger "Zwangsvollstreckungswert" (lt. Aussage der finanzierenden Bank) 88.000 €. Der Verkaufswert des Hauses, ebenfalls laut Aussage dieser Bank, geschätzt ca 110.000 €.

Jetzt kam es zur Trennung. Mein Ex möchte das Haus komplett übernehmen mit allen Zahlungsverpflichtungen, d. h. es wird für ihn ein neuer Kreditvertrag erstellt und ich bin dann aus der Haftung dieser ursprünglichen Finanzierung raus.

Nun möchte ich ihm das Haus nicht für "lau" übertragen.
Meine erwachsende 3 Söhne und ich haben sehr viel Arbeitsleistungen in den Umbau dieses alten Hauses gesteckt. Mein Ex und ich sind uns darüber einig, dass er mir dafür 10.000,00 € bezahlt. Er ist nun wiederum finanziell zur Zeit nicht so gut gestellt. Er kann mich nicht direkt auszahlen und einen weiteren Kredit bekommt er nicht genehmigt.
Ich möchte nun diese 10.000 € ins Grundbuch eintragen lassen. Weiterhin möchte ich ihm eine Frist von 5 Jahren setzten und dass er mir mindestens 2.000 € pro Jahr zurück zahlt.
Er war schon bei einem Notar, Kopie eines Entwurfes für einen Grundstücksübertragungsvertrages liegt mir vor. Darin ist nichts von meinem Kaufpreis i H v 10.000 € vermerkt. Er möchte, dass wir das "privat" in einem entsprechenden Darlehensvertrag regeln und die finanzierende Bank von dem nichts erfährt, weil sie sonst der Übertragung nicht zu stimmen würde. Er hätte dann weitere Schulden und die Bank befürchtet, dass die finanzielle Belastung für ihn zu hoch wird.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Muss ich mir einen eigenen Notar suchen? Wahrscheinlich benötige ich doch einen Anwalt, der mich beraten kann? Doch leider kann ich mir z Zt keinen leisten, da ich arbeitssuchend bin und momentan ALG I erhalte. Würde ich, nur mit einem "Beratungsschein" ausreichende Unterstützung von einem Anwalt bekommen?
Für eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.