Hallo zusammen,
nach Erhalt des Bescheids zur Einkommensteuer 2012 habe ich festgestellt, dass die Gewinne aus Aktienverkäufen in 2012 nicht mit alten Verlusten (Verlustvortrag) verrechnet wurden. Soweit ich verstanden habe, gibt es dazu eine Übergangsregelung, mit der die Gewinne aus Aktienverkäufen mit dem Verlustvortrag aus Aktienverkäufen vor 2009 verrechnet werden können.
Einen Verlustvortrag in ausreichendem Maße hatte ich (es sei denn sie verfallen?). Demnach würde ich erwarten, dass ich die gezahlte Abgeltungssteuer für den Aktienverkauf in 2012 wieder erstattet bekomme, richtig?
Dazu habe ich der Anlage KAP auch das Kreuz in Zeile 60 gesetzt: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage".
Ich möchte nun einen Einspruch einlegen und versuche mich in der Formulierung.
Gibt es für diesen Einspruch eine Musterformulierung, die den Sachverhalt mit den passenden Paragraphen sauber darstellt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Andreas