Antwort
Hi Chrissi!
Wenn ihr beide in Deutschland lebt und auch hier geheiratet
habt wird in der Regel das deutsche Recht bei der Scheidung herangezogen.
Grundsätzlich findet das Recht des Staates Anwendung, zu dem ihr die „engste Verbundenheit“ habt (wo ihr lebt, eure Wohnung habt usw.)
Ich habe dafür auch ein wenig im Internet recherchiert und
bei http://www.scheidung.de/scheidungsrecht.html einige hilfreiche Antworten gefunden.