Eine Rechtsberatung über das Internet ist nicht erlaubt. Allgemeine Informationen zu "Anzahlung und Kaufrücktritt" schon.
Eine Anzahlung stellt üblicherweise die erste Rate eines Kaufvertrages dar. Somit schuldet die Käuferin den Kaufpreis und die Abnahme des Boots. Ob hier eine Anfechtung oder ein Rücktritt in Frage kommt müsste im Einzelnen geprüft werden und wird von einem Gericht entschieden; die Urteile können hier völlig unterschiedlich sein denn , prinzipiell ist eine Anzahlung per Definition gemäß Paragraf 266 BGB gar nicht zulässig. Der Schuldner darf keine Teilleistung erbringen, da er gesetzlich zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet ist. Das Gesetz lässt jedoch auf der anderen Seite für einen individuell aufgesetzten schuldrechtlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer Abweichungen zu.
Diese Abweichung kann eine Anzahlung vorsehen. Im Sinne von Paragraf 336, Abs. 1 BGB kann die Anzahlung auch als Merkmal des Vertragsabschlusses eingestuft werden, darf aber nicht dem Vertragsabschluss selbst gleichgesetzt werden.
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.
Aber das Boot nicht liefern und die Anzahlung behalten geht nicht. Entweder Sie setzen den Kaufvertrag gerichtlich durch (was Jahre dauern kann) oder stimmen dem Rücktritt zu und zahlen die Anzahlung zurück.
Genau diese Problematik tritt häufig bei Kleinanzeigen auf: Käufer sagen zu und dann wieder ab. Der Verkäufer kann dann versuchen den Kaufvertrag gerichtlich durchzusetzen. Die Kosten für so ein Verfahren sind jedoch meist höher als die Kaufsummen.