Wir haben vor einigen Jahren ein Haus auf Erbpacht gekauft. Auf dem Nachbargrundstück sind in den letzten Monaten alte Gebäude abgerissen und neue errichtet worden. Dürfen wir wegen des während der Bauarbeiten entstandenen Baulärms die jährlich zu zahlende Erbpacht kürzen, und wenn ja, um welchen Prozentsatz? Muss der verpachtende Grundstücksbesitzer über dieses Vorgehen vorab informiert werden?