Vor der Ehe haben meine Frau und ich ein Haus gesteigert. Der Verkehrswert war 320.000€, der Zuschlag erfolgte für 265.000€. Nach zwei Jahren haben wir geheiratet. Nun steht die Scheidung an und für mich wäre von Bedeutung ob beim Anfangsvermögen der Verkehrswert der Immobilie (320´€) oder der tatsächliche Kaufpreis (265´€) herangezogen wird. Üblicherweise wird ja bei solchen Bewertungen der Verkehrswert verwendet. Ist das hier auch so? Vorab vielen Dank für jede Antwort.