Ich absolviere gerade mein Erststudium und bin nebenberuflich als freiberufliche Lehrkraft tätig. Da ich zudem Halbwaisenrente erhalte, muss ich Gewinnabhängige Krankenkassenbeiträge zahlen. Daher möchte ich versuchen, den Gewinn in der EÜR zu senken. Ich habe Folgendes dazu gefunden :,,Dient das (Fern)studium dem Erhalt und der Sicherung des Einkommens, können die Aufwendungen im Rahmen der Gewinnermittlung (Anlage EÜR Zeile 40) als Betriebsausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden.'' Wie ich es verstanden habe, sind die Kosten eines Erststudiums jedoch Sonderausgaben. Kann ich diese trotzdem in der EÜR angeben, bzw. anderweitig als Verlust angeben? Anzumerken wäre noch, dass meine Studienfächer auch die Fächer sind die ich unterrichte, d.h in direktem Bezug zum Beruf stehen.
Liebe Grüße und vielen Dank:)