Hallo, ich habe auch das Merkzeichen "G" und bekomme Hartz IV. Ich brauche die 60 € nicht zu zahlen. Es gibt da einen Antrag, den man stellen kann. Ich schicke jedes Jahr meinen Alg Bescheid nach Koblenz, da ist die Stelle, die mir die Wertmarke schickt. Wenn die den Bescheid haben, kommt die Marke gebührenfrei nach Hause.
Sorry, habe erst jetzt gemerkt, das ich eine ähnliche Frage schon mal gestellt habe. Aber ich bin so was von aufgeregt, nachdem ich erfahren habe das gemeinnützige Verein (Caritas,AWO usw.) für jeden 1 Euro-Jobber ca. 300 € kassieren. Genügt das nicht das wir dort unsere ganze Arbeitskraft einsetzen ? Ich wünsche Allen ein schönes Wochenende. Und nochmal sorry wegen der beiden Fragen.
Die Fahrkarte hat bisher immer der Betrieb gezahlt, in dem der Euro-Job ausgeübt wurde. Bei der Arge in KL. ist es seit Februar anders: Und zwar zahlt der Betrieb die Fahrkarte nicht mehr, sondern die Arge in KL. zahlt den Hartz IV Empfängern jetzt 1,50 € pro Stunde. Da aber meistens die Monatskarte mehr kostet, steht man sich hier mit der neuen Regelung schlechter. Ich würde aber trotzdem mal bei der ARGE und im Betrieb nachfragen, da es von Bundesland, Stadt usw... verschieden ist.
Hallo,es heißt zwar in einem Gesetzbuch, das Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "G" 17 % Mehrbedarf zustehen, aber das stimmt so nicht. Bei mir ist es genauso : Ich habe 60 % mit dem Merkzeichen "G" und wollte auch einen Mehrbedarf geltend machen. Der wurde abgelehnt. Und zwar zu Recht: Der Mehrbedarf wird gewährt bei ALG II Empfängern welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen. Wie das aber bei der Grundsicherung ist, dann müßtet ihr mal nachfragen. Ich hab allerdings jetzt Anspruch auf 15 qm mehr Wohnraum, den ich auch erhalte das sind 60 € pro Monat. Auf jeden Fall legt Widerspruch ein gegen die Stadt.
Mir geht es genauso. Habe auch Merkzeichen "G". und erhalte ALG II . Den Mehrbedarf bekommst du nur, wenn du erwerbsunfähig bist und Grundsicherung bekommst. Oder aber erwerbsfähig bist und Teilhabe zum Arbeitsleben leistest. Das ist alles ein bißchen kompliziert und kannst es überall nachlesen. Ich werd mal schauen, wo ich das gefunden habe.
Hallo, also die Angelegenheit ist ganz schwierig. Ich habe nun erstmal einen Mehrbedarf bekommen, der gilt aber für die Wohnung. Das heißt meine Wohnung darf bis zu 15 qm mehr haben. Die werden dann auch bezahlt. Dafür hab ich lange gekämpft. Nun zu dem Mehrbedarf mit MZ "G" (hab ich auch) : Dies ist bei nicht erwerbsfähigen anscheinend tatsächlich das diese einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert des Regelsatzes erhaltn. Für Erwerbsfähige gibt es auch so was, doch da bin ich noch nicht so dahinter gekommen, was da genau stimmt und was nicht. Deshalb werde ich gleich eine Frage stellen die diese Sache betrifft. Ich komme nämlich jetzt gerade von der Arge und bin auf 180......... Ich rate jedem, der VDK beizutreten. So ich hoffe ein bißchen geholfen zu haben. Aber immer dran bleiben am Ball-..................