Ob eine Falschberatung durch die Bank oder den Finanzdienstleister gegeben ist, hängt, denke ich, stark vom Einzelfall ab:

Denn der Ombudsmann des Bankenverbandes oder der Ombudsmann der Sparkassen ist nur für Streitfälle zwischen Mitgliedern des Bankenverbandes und deren Kunden zuständig. Ob die jeweilige Bank Mitglied ist, kann man auf einer Liste auf der Homepage des Bankenverbande überprüfen. Es sind so gut wie alle größeren Banken dabei. Außerdem sind Schiedssprüche des Ombudsmannes nur bis zu einem Streitwert von € 5.000 bindend. Geht es um mehr, muss sich die Bank nicht dran halten. Außerdem muss man die Fehlberatung der Bank ohne Zeugen beweisen können. Denn der Ombudsmann kann keine Zeugen vernehmen.

Mit Verbraucherschutzverbänden kenne ich mich nicht aus. Aber bei der Frage ob ein Bankberater falsch beraten hat, geht es ja oft um den jeweiligen Einzelfall. Ich weiß nicht ob eine Verbraucherzentrale das leisten kann. Geht das ganze zu Gericht, kann einem sowieso nur ein Rechtsanwalt helfen, sobald der Streitwert über € 5.000 ist.

Wenn es um mehr als € 5.000 geht, würde ich mich daher von einem Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) beraten lassen. Oftmals hilft dann schon ein außergerichtiches Schreiben des Rechtsanwalts an die Bank, um den Fall aufzuklälren oder eine Regelung zu finden (http://bankrecht-rechtsanwalt.com/falschberatung-durch-bank-kann-rechtsanwalt-helfen/).

Ich würde aber erst mal versuchen das ganze selber zu klären, solange keine Verjährungsfristen oder weitere Schäden drohen...

Viel Erfolg!

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Kommt darauf an was für einen Swap Du meinst. Swap bedeutet letztlich nur, dass zwischen zwei Parteien etwas getauscht wird (http://bankrecht-rechtsanwalt.com/bankrecht-glossar/swap-derivat/). Getauscht werden in der Regel Zinsen oder Währungen oder Zinsen und Währungen. Dann spricht man entsprechend von einem Zinsswap oder einem Währungsswap (Cross Currency Swap). Manche Banken verkaufen aber auch Swaps, bei dem der vom Kunden zu zahlende Zinssatz von einem Index abhängt (z.B. Long Short Momentum Swap oder Currency Harvest Swap).

Viele Grüße!

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Ich denke es kommt vorallem darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Vermutlich wird dort nichts Spezielles zu kurzen Ärmeln bei von Hemden stehen. Dann müsste ja z.B. auch geregelt werden, ob welche Kragenform erlaubt ist und welche nicht (Kent-Kragen, Button-Down-Kragen usw.). Es wird wohl eher eine Regelung geben, wonach man "gepflegt", "seriös" oder "klassisch" gekleidet sein muss. Und was das im Einzelnen heißt, ist wieder Auslegungssache. Schließlich gibt es ja sogar Typen die auf Kragenstäbchen aus Silber oder sogar auf Kragenstäbchen aus Mammut Elfenbein Wert legen, obwohl man die im Kragen gar nicht sehen kann http://kragenstaebchen.info/ Ich finde Hemden mir kurzen Ärmeln auch nicht so schön, aber verbieten würde ich sie nicht gleich. Da kommt es viel mehr auf die Farbe und den Schnitt an.

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