Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).
Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat
Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?
Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.
Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.