Das mit den Fitnessstudios ist so eine Sache. Das Problem haben mehrere. Leider wird ein Umzug nur sehr selten als Vorzeitigenkündigungsgrund akzeptiert. Einfach im Vertrag nachgucken, mit dem Betreiber sprechen und hoffen. Aber meistens geht es nicht und man muss den vollen Preis bezahlen.

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Das nennt sich die Fahrtkostenpauschale!

http://www.bwr-media.de/themen/steuern/kleinunternehmer-und-selbststaendige/03771_fahrtkostenpauschale--so-rechnen-sie-ab,-wenn-sie-auto-und-bahn-fahren-.php

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Ich denke diese Frage kann man noch nicht beantworten, so lange nichts über die Privatisierung der Strassen in Deutschland entschieden wurde.

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http://www.finanzfrage.net/frage/waldbesitz-wie-kann-man-damit-ein-wenig-geld-verdienen hier gab es schon mal eine ähnliche Frage. Die Antworten sind gut :)

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Die neuen Gesetze gelten nur für die Todesfälle die nach dem 31.12.2009 passiert sind. Ihr fallt noch unter das alte Erbrecht.

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Das kann man so nicht beantworten. Ob deine Frau Bafög bekommt hängt davon ab, wie viel du verdienst. Wenn du ausreichend verdienst, bekommt sie kein Geld. Am besten googlest du mal den Bafög rechner und rechnest alles durch. Übrigens, durch die zwei Kinder stehen verheirateten Bafög Empfängern ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 1.555 Euro bei einem Kind zu, sowie ein Freibetrag für weitere Kinder, welcher bei 520 Euro liegt!

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Die Rückzahlung sollte nicht länger als eine Woche dauern. Es wird geraten, falls es länger dauert sich mit der Bank in Verbindung zu setzen.

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An sich hat man 3 Wochen um Einspruch einzulegen. Wenn man aber im Urlaub ist, kann man das nicht. Für solche Fälle g ibt es Paragraf 5 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Danach ist in Ausnahmefällen die "Zulassung verspäteter Klagen" möglich.

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Höchst wahrscheinlich schon. Die Höher der Rente ist an die Löhne gebunden. Die Löhne werden nicht steigen und damit die Rente auch nicht. Ich habe sogar gelesen, dass die Löhne sinken könnten. Aber keine Angst, es gibt eine Rentengarantie, die ein sinken der Rente verhindert.

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Auch laut den neuen AGBs: Eine Überweisung darf nur noch höchstens vier Geschäftstage dauern. Ab dem 01.01.2012 müssen Gutschriften sogar nach maximal zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein.

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Laut den neuen AGBs müssen die Banken eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. Wie das bei einer geringen Zahlungsaktivität aussieht weiss ich nicht genau. Da kann @Walter schon recht haben

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Ich kenne da auch ein gutes Buch:

7 Gebote für Börsianer von Gene Marcail http://www.amazon.de/Gebote-f/a>r-Börsianer-Gene-Marcial/dp/3938350938/ref=sr11?ie=UTF8&s=books&qid=1253536928&sr=8-1

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In der FAZ wurde geschrieben dass Magna plant ca 600 Millionen Euro in die Modernisierung der Autoindustrie in Russland stecken will. Das wäre, wie ich finde, etwas krass. Aber dafür die Stellen in Deutschland streichen...

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