Antwort
es ist so, das bei der Grundsicherung, die fuer fuer Euch Beide berechnet wird, dann die Miete gesplittet wird, wenn die Tochter ueber 25 Jahre ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tochter ueber Einkommen verfuegt oder nicht. Wenn sie ueber kein Einkommen verfuegt, kann die Tochter beim Amt fuer Grundsicherung fuer sich selber einen Antrag auf die fruehere Sozialhilfe beantragen. Anders bei Wohngeld, da werden alle 3 Personen bei der Berechnung beruecksichtigt.