Antwort
Gl.Vertreter sollten in diesen Fällen immer einen Antrag auf „ gerichtliche Verwaltung“ gem. § 94 ZVG stellen. Dann kann der vermeintliche Meistbietende und Ersteher keine Mietverträge abschließen. Er hat somit nichts von der Immobilie, wenn er nur die Sicherheitsleistung hinterlegt und ansonsten nicht vorhat das Meistgebot zu entrichten....