Ja, Du kannst eine Anzeige deshalb bekommen. Wenn Du da aber beweisen kannst, dass Du das unwissend gemacht hast, und nachweisen kannst, von wem Du das gekauft hast, sollte das glimpflich ablaufen. Gerade, wenn Du dem Käufer den Kaufpreis umgehend zurückerstattet hast, sollte das für Dich sprechen.
Antwort
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Lärmprotokoll schreiben (Wann - mit Uhrzeit, wie lange, wie laut, wo und wenn Du weißt durch wen) Schlichtung beantragen, ggfls. auf Unterlassung klagen. Bei Verstößen dann Ordnungsmittelanträge. Such Dir bitte Zeugen, die die Lärmbelästigung bezeugen können. Alternativ den Hauseigentümer als Zustandsstörer verklagen. Dann ist es egal, wer den Lärm veruracht.
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