Der Vermieter kann grundsätzlich eine Untervermietung verbieten. Wenn man so etwas beabsichtigt, sollte man den Vermieter dazu befragen und die Genehmigung zur Untervermietung sich schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.

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Es ist mehr als unverschämt und niveaulos sich als gesunder Mensch auf einen Behindertenplatz zu setzen. Diese Plätze sind nicht umsonst da. So lange Du keinen Schwerbehindertenausweis hast, hast Du auf dem Platz nichts zu suchen. Und wenn es hundert Mal bequemer ist dort zu sitzen. Das hat was mit Anstand zu tun. Das tut man nicht. Unabhängig davon, kann jeder Mensch mit entsprechendem Ausweis das Verlassen des Platzes von Dir verlangen.

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Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast - ja. Um nichts falsch zu machen, melde Dich einfach bei der Behörde und teile dort mit, dass Du umziehst.

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Ja, Du kannst eine Anzeige deshalb bekommen. Wenn Du da aber beweisen kannst, dass Du das unwissend gemacht hast, und nachweisen kannst, von wem Du das gekauft hast, sollte das glimpflich ablaufen. Gerade, wenn Du dem Käufer den Kaufpreis umgehend zurückerstattet hast, sollte das für Dich sprechen.

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Grundsätzlich durfte der Nachbar das nicht. Das ist verbotene Eigenmacht.

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Lärmprotokoll schreiben (Wann - mit Uhrzeit, wie lange, wie laut, wo und wenn Du weißt durch wen) Schlichtung beantragen, ggfls. auf Unterlassung klagen. Bei Verstößen dann Ordnungsmittelanträge. Such Dir bitte Zeugen, die die Lärmbelästigung bezeugen können. Alternativ den Hauseigentümer als Zustandsstörer verklagen. Dann ist es egal, wer den Lärm veruracht.

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Ab wann darf man bei Bedrohung und Belästigung selbst durchgreifen?

Ich habe seit Monaten Streit mit meinen Nachbarn. Das ganze artet immer mehr aus und ich fühle mich überfordert. Die kommen zu dritt um mich einzuschüchtern und veranstalten einen Psychoterror in Form von klingeln und gegen die Tür schlagen. Mach ich auf werde ich wüst beschimpft und bedroht. Ich bin körperlich schwer behindert und eine körperliche Auseinandersetzung wäre für mich tödlich. Deswegen habe ich die Polizei angerufen welche sich aber ziemlich schäbig verhalten hatte und keine Hilfe waren und die Situation eher noch schlimmer machten. Zum Schluss wusste ich mir nicht mehr zu helfen und griff nach meinem staubsauger rohr und sagte ihnen entschlossen das es jetzt reicht!!! Doch gestern war dasselbe Spiel wieder. Diesmal ging ich nicht an die Tür da es sonst eskaliert wäre.

Meine Frage ist ob sturm klingeln und treten gegen meine Tür bereits hausfriedensbruch ist oder derjenige die Wohnung betreten muss? Da ich leider nicht mehr weiter komme und das psychisch nicht nochmal "packe" werde ich mir das nicht nochmal bieten lassen. Ich habe deutlich gesagt das ich meine Ruhe haben will und sie von meiner Eigentumswohnung verschwinden sollen. Das ganze wäre damals schon fast eskaliert. Das ganze dann nochmal zu machen ist mehr als dreist und ich musste mich echt zusammen reißen.

Passiert das nochmals müssen endlich Konsequenzen folgen, denn das ganze wird immer übergriffiger und mir reicht es! Da die Polizei wirklich unfähig ist das ganze zu schlichten, werde ich beim nächsten Mal dann sehr deutlich!

Meine Frage ist inwieweit das mit dem Gesetz vereinbar ist? Es ist ja dann Körperverletzung. Doch ich lasse mich keinesfalls in meiner EIGENEN Wohnung Terrorisieren und bedrängen. Ist es bereits Hausfriedensbruch wenn derjenige trotz mehrmaliger Aufforderung nicht meine Tür verlässt und dagegen hämmert und penetrant klingelt? Da ich körperlich sehr eingeschränkt bin, habe ich für Notfälle einen Schlagstock. Diesen habe ich gekauft um mich im Notfall wehren zu können. Aber ich musste und möchte ihn auch nicht benutzen. Doch ich habe die Schnauze voll und manche Menschen lernen es leider auch nicht anders.

Bei einem Haus hatt man ein Grundstück. Aber wie ist das in einem Mietshaus? Muss derjenige dazu direkt die Wohnung betreten oder kann ich mein Hausrecht beim nächsten Mal auch durchsetzen wenn er nicht direkt in meiner Wohnung ist aber meine 🛎 und Tür beschädigt?.

Mit der Polizei habe ich die letzten Jahre öfters zu tun gehabt(als ich Obdachlos war) und wurde von ihnen wirklich sehr mies behandelt, was mich auch sehr traumatisiert hatt.

Wird Zeit endlich mal auf den Tisch zu schlagen und ihm deutlich zu machen das ich sowas nicht mit mir machen lasse.

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Den Schlagstock solltest Du tunlichst sein lassen. Das wäre dann im Ernstfall gefährliche Körperverletzung. Unterleassung heißt das Zauberwort, sofern Du die Agressoren kennst. Niemals mittels einer Waffe auf andere Menschen los gehen!!!

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