Der Vermieter kann grundsätzlich eine Untervermietung verbieten. Wenn man so etwas beabsichtigt, sollte man den Vermieter dazu befragen und die Genehmigung zur Untervermietung sich schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.
Es ist mehr als unverschämt und niveaulos sich als gesunder Mensch auf einen Behindertenplatz zu setzen. Diese Plätze sind nicht umsonst da. So lange Du keinen Schwerbehindertenausweis hast, hast Du auf dem Platz nichts zu suchen. Und wenn es hundert Mal bequemer ist dort zu sitzen. Das hat was mit Anstand zu tun. Das tut man nicht. Unabhängig davon, kann jeder Mensch mit entsprechendem Ausweis das Verlassen des Platzes von Dir verlangen.
Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast - ja. Um nichts falsch zu machen, melde Dich einfach bei der Behörde und teile dort mit, dass Du umziehst.
Ja, Du kannst eine Anzeige deshalb bekommen. Wenn Du da aber beweisen kannst, dass Du das unwissend gemacht hast, und nachweisen kannst, von wem Du das gekauft hast, sollte das glimpflich ablaufen. Gerade, wenn Du dem Käufer den Kaufpreis umgehend zurückerstattet hast, sollte das für Dich sprechen.
Grundsätzlich durfte der Nachbar das nicht. Das ist verbotene Eigenmacht.
Lärmprotokoll schreiben (Wann - mit Uhrzeit, wie lange, wie laut, wo und wenn Du weißt durch wen) Schlichtung beantragen, ggfls. auf Unterlassung klagen. Bei Verstößen dann Ordnungsmittelanträge. Such Dir bitte Zeugen, die die Lärmbelästigung bezeugen können. Alternativ den Hauseigentümer als Zustandsstörer verklagen. Dann ist es egal, wer den Lärm veruracht.
Den Schlagstock solltest Du tunlichst sein lassen. Das wäre dann im Ernstfall gefährliche Körperverletzung. Unterleassung heißt das Zauberwort, sofern Du die Agressoren kennst. Niemals mittels einer Waffe auf andere Menschen los gehen!!!