Antwort
Ab dem zweiten 400€-Job (wenn man mit beiden Jobs über insgesamt 400€ monatlich verdient) wird man voll Sozialversicherungs-Pflichtig - das heißt man muß Arbneitslosen-Versicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung abführen. Das ist nachteilig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Steuer bleibt immer gleich - bis zu einem Jahres-Einkommen von €7664 zahlt man keine Steuern, dann entsprechend des Jahreseinkommens. Die pauschale Besteuerung eines 400€-Jobs kann man sich am JAhresende über die EST-Erklärung zurückholen.