Aus steuerlicher Sicht ist die (hier unterstellte) Darlehenstilgung grundsätzlich irrelevant.
Wichtig ist nur, dass Du etwaige Zinsen aus dem Darlehen für das Jahr, in dem Du die Zinsen erhalten hast, der Besteuerung unterwirfst. Zwar gibt es insoweit auch steuerliche Freibeträge, allerdings sollte man vorab prüfen, dass man diese nicht bereits überschritten hat.
Sowohl aus steuerlicher Sicht als auch vor dem Hintergrund etwaiger Banknachfragen empfiehlt es sich, einen schriftlichen Darlehensvertrag vorzuhalten. Daraus sollten sich die wesentlichen Rahmeninformationen über das Darlehen ergeben. Da gibt es grundsätzlich auch gute Vorlagen im Internet. Gleichermaßen hilfreich ist es, wenn Du auch dokumentieren kannst, wie Du das Geld Deinem Freund geliehen hast (Bankbeleg).
Bei Fragen bitte gerne auch melden.
Viele Grüße,
Christopher
c.arendt@acconsis.de
https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/