Aktuell wird eine GbR also 2 Einzelunternehner geführt, dazu kommt nun noch eine person die aber mit der GbR nichts zutun haben wird, dieser steigt dann erst mit der UG als Gesellschafter ein.

Bei dem ganzen geht es um einen dienstleister im bereich Server und aufgrund recht neuer eig. Sogar nagelneuer Hardware (wert 3,5k) muss alles in die UG eingebracht werden. Geplant sind aktuell 2k zum abkaufen die dann den 2 GbR unternehmer zugute kommen, wäre es nun aber z.B rechtlich OK wenn die UG die GbR für nur 1€ aufkaufen würde ?

Wie ist es bei dem Sonderkündigungsrecht? Besteht das in diesem Fall auch oder nicht ? Ich gehe hier ja mal von einem ganz klaren ja aus.

MfG