Muss eine Beglaubigung auf einem Grundbuchauszug nicht unterschrieben sein? Die Urkundsbeamtin hat mir die Beglaubigte Abschrift per Post zugestellt. Unter dem Dienstsiegel (Stempel) des Amtsgerichts stand lediglich >>>> Dieser Ausdruck wird nicht unterschrieben und gilt als beglaubigte Abschrift <<<<

Das ist doch nicht rechtsverbindlich?