muss eine Beglaubigung auf einem Grundbuchauszug nicht unterschrieben sein?
Muss eine Beglaubigung auf einem Grundbuchauszug nicht unterschrieben sein? Die Urkundsbeamtin hat mir die Beglaubigte Abschrift per Post zugestellt. Unter dem Dienstsiegel (Stempel) des Amtsgerichts stand lediglich >>>> Dieser Ausdruck wird nicht unterschrieben und gilt als beglaubigte Abschrift <<<<
Das ist doch nicht rechtsverbindlich?
Grundbuch