Nur Kosten für die Reparatur nach einem Unfall können steuerlich geltend gemacht werden. Verschleißkosten werden nicht berücksichtigt.

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Hallo Montezuma, ich habe mich ein wenig mit dem Thema befasst. Anscheinend kommt die neue Regelung nur wenigen Schuldnern zu Gute, für die meisten ändert sich nichts an der bestehenden Regelung.

Die Reform der Privatinsolvenz zum 01.07.2014 bietet Schuldnern mit einem sehr hohen Einkommen einen großen Vorteil: Wenn in den ersten 36 Monaten des Insolvenzverfahrens 35 % der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten getragen werden können, kommt es zum vorzeitigen Eintritt der Restschuldbefreiung.

Quelle: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/auss ergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/

Sind die o.g. Bedingungen bei Dir erfüllt?

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Hallo bingo07, ich habe etwas für Dich gefunden, demnach müsste Dir Arbeitslosengeld zustehen:

Quelle und mehr: http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html

Mit Portable Document U2 auf Arbeitsuche im EU-Ausland

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für eine bestimmte Dauer dort weiter beziehen.

Sie müssen die Leistungsmitnahme vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein PD U2 (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

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Hallo Barracuda, ich bin der Meinung, dass Dir dieser Kinderfreibetrag zusteht, nachdem ich dies hier gelesen habe: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14540.xhtml?currentModule=home

Ich hoffe dies hilft weiter.

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Wenn das Auto überwiegend in Frankreich gefahren wird, und da ist es ja wohl 5 Tage die Woche, dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Ich würde das aber mal mit der KfZ-Zulassungsstelle besprechen, die für Deinen Heimwoohnort zuständig ist.

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Ja, das macht auf jeden Fall Sinn! Lass Dich am besten bei der deutschen Rentenversicherung direkt beraten. Ansonsten gibt es hier noch einen guten Artikel dazu: http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/gesetzliche-rente-rentenplus-durch-freiwillige-beitraege.php

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Wenn Du eine Ausbildung gemacht hast und ein abschluss erfolgt ist, dann wirkt sich dies positiv für deine altersrente aus - vorausgesetzt, du hast nebenbei nicht gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Keine Ahnung, wie das fürher in der DDR war - habt Ihr da in eine Rentenkasse bezahlt?

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Hallo linse, ich habe gehört, dass die Firma cashlife einen guten Ruf haben soll! Hier findest Du Testberichte und Erfahrungen:

http://www.tarifometer24.com/ihre-erfahrungen-mit-cash-life-erfahrungsberichte-und-meinungen/

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Micha, ein Auslandsbafög ist für Studenten in Deutschland, die ein Auslandssemester (oder mehrere) absolvieren. Hier kannst Du lesen, ob Du einen Anspruch auf Bafög hier in Deutschland hast: Staatsangehörigkeit (§8 BAföG): Deutsche Bundesbürger sind generell berechtigt einen Antrag auf BAföG-Leistungen zu stellen. Ausländische Auszubildende können gefördert werden, wenn:

  • ein Elternteil bzw. der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • sie oder ein Elternteil vor der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.

  • sie selbst entweder Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling oder aber Heimatloser sind.

  • sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Wohnsitz in Deutschland sind.

Lies Dir diese Seite mal durch: http://www.bafoeg-antrag.de/bafoeg_anspruchsberechtigte.php

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