Ehefrau sollte Stkl. III beantragen. Je nach Höhe der abziehbaren Aufwendungen (Sonderausgaben, evtl. a.g. Belastungen) könnte bei o.g. Konstellation die Jahressteuer noch auf 0 € festgesetzt werden. Evtl. empfiehlt sich ein Nachrechnen mit dem Elster Programm (www.elsterformular.de) Bei einer Nachforderung von > 400,--€ kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen. Rein theoretischerweise kann auch Stkl. IV beantragt werden. Ist meines aber nicht sinnvoll, da dann bereits während des Jahres überschüssige Steuern bezahlt werden, die dann anteilig im Folgejahr wieder erstattet würden. Besser bei Abgabe der Steuererklärung evtl. mit einer "kleinen" Nachzahlung leben.
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Mal unterstellt, der Prozess stellt dem Grunde nach eine a.g. Belastung dar, dann sind die Aufwendungen im Zeitpunkt der Zahlung abziehbar, d.h. somit die im Antragsjahr -anteilig- gezahlten Raten. Das ist steuerlich gesehen natürlich ungünstig, da in jedem Zahlungsjahr die zumutbare Eigenbelastung gegen gerechnet wird und sich die steuerliche Auswirkung entsprechend vermindert.
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