Zigaretten am Automaten kaufen ...

8 Antworten

In Jeder Bank werden sogenannte "Schattenkonten" geführt. Die sind für den Kunden nicht einsehbar, aber die Bank aknn genau nachvollziehen wo die Karte für was eingesetzt wurde (auch für Altersabfragen). Als Kontoinhaber kann man auch Einsicht darauf verlangen, einfach so aufm Kontoauszug steht es aber nicht

Fresteiiler 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 16:27

Ich habe mich gerade etwas informiert... Dieses Schattenkonto ist nicht für diese zwecke !

Fraganti  24.07.2014, 18:12

Falsch.

Volljährigkeitsabfrage und Bezahlen sind 2 ganz verschiedene Funktionen.

Die Evidenzzentrale speichert auf dem Schattenkonto nicht wo die Karte als Altersnachweis verwendet wurde, sondern ob Geld drauf eingezahlt wurde und ob damit bezahlt wurde. Ist das Schattenkonto im Minus, weiß man, dass Missbrauch mit der Karte betrieben wird, weil sie durch einen privaten Computer o.ä. illegal aufgeladen wurde. (gehakt). Dann kann sie aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Evidenzzentrale gehört außerdem zur Bundesbank und nicht zu den Hausbanken. Die Hausbank weiß nie wann und wo mit Chip gezahlt wurde. Darum erstattet sie beim Verlust der Karte auch kein Geld, das auf dem Chip war. Die wissen nicht wann und wie viel du damit bezahlt hast. Wie Bargeld: wenn weg, dann weg.

Über Einzahlvorgänge wird die Evidenzzentrale von der Bank informiert und über Bezahlvorgänge vom jeweiligen Händler. Der Händler bekommt die Geld-Kartennummer (nicht identisch mit der EC-Kartennummer, kryptisch verschlüsselt und nur von der Evidenzzentrale zu entschlüsseln) aber erst in dem Moment auf seinen Chip übertragen, in dem auch wirklich mit dem Chip gezahlt wird. Die erhält er zusammen mit dem Zahlbetrag. Die Geld-Kartenfunktion endet immer 6 Monate nach EC-Karten Ablauf. Mit einer 7 Monate abgelaufenen Karte geht das Bezahlen also in dem Moment, wo die Daten an den Händler übertragen werden, nicht mehr, auch wenn noch Geld auf dem Chip wäre. Sie wird abgelehnt, weil abgelaufen.

In der Frage hier geht es nur um die Alterskonotrolle. Der Automat fragt das Volljährigkeitsmerkmal ab und speichert "ja" für 30 Sekunden. Darum funktioniert diese Abfrage auch mit Karten, die bereits seit Jahren abgelaufen sind und gar kein Schattenkonto mehr besitzen. Vorausgesetzt natürlich es ist eine abgelaufene Karte auf der bei Erstellung ein Volljährigkeitsmerkmal hinterlegt wurde. War damals keins drauf, bekommst du die gleiche Anzeige wie bei einer aktuellen Karte eines Minderjährigen "Karte nicht lesbar" oder "Karte ungültig".

Genauso hat der neue Perso auch das Volljährigkeitsmerkmal und gibt bei Abfrage nur "ja" oder "nein" raus. Wer es nicht glaubt, soll sich ein Lesegerät besorgen, bzw. mal ein Praktikum bei einem Automatenaufsteller machen.

Nein, du kannst also ruhig die Karte deiner Eltern/älteren Geschwinster dafür verwenden

Na, klar. Sonst würde es ja keinen Sinn machen.

Fresteiiler 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 16:22

was würde kein sinn machen?

Nein, zumindest hat meine Bank das nie erfahren und ich hab auch nirgends n Vermerk gesehen^^

Kirschkerze  24.07.2014, 16:23

Die Bank erfährt das sehr wohl, sie interessiert sich nur einfach nicht dafür ;)

Fraganti  24.07.2014, 18:11
@Kirschkerze

Du hast entweder eine blühende Fantasie oder keine Ahnung der Kartenfunktionen und Abläufe.