Wie viele Kennzeichen muss man mindestens haben?
Hey, wie viele kennzeichen muss man mindestens haben? Reicht es wenn man es nur hinten hat? Oder ist des am Kühlergrill auch pflicht?
10 Antworten
Siehe FZV §10 Abs.5:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Das Relevante habe ich dir markiert.
Hinweis: Es gibt individuelle Ausnahmeregelungen bei manchen Sportwagen, wo das vordere Kennzeichen schräg als Sticker geklebt sein kann. Dazu muss man aber aktiv mit der Zulassungsbehörde und dem TÜV zusammenarbeiten. Dann findet sich eine Lösung. Die StVZO verhält sich nicht exakt zu den Klebekennzeichen.
Gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung benötigen Kfz bis zu einem zulässigen Gesamt-gewicht von 600 kg vorne kein eigenes Kennzeichen. Daher benötigen viele Quads, Trikes sowie Leichtfahrzeuge (mit Versicherungskennzeichen) vorne kein Nummernschild. Zudem sind Krafträder davon befreit, vorne ein Kennzeichen haben zu müssen. Sie können zwar, müssen aber nicht.
Das bedeutet also, dass für viele Kfz ein (hinteres) Kennzeichen reicht!
steht auch so nicht drin. denn quads und co. "Müssen" seit ich glaub 08 hinten und vorne ein Kennzeichen haben, DE war vorher nur eine Ausnahme weil es keine eigene regelung dafür gab und das damals jede zulassungsstelle anders gehandhabt hat... heute ist das anders
komisch das mein Quad eins haben MUSS .. wiegt auch nur 300kG ..
Siehe mein Kommentar oben!
Mehrspurige KFZ vorn und hinten. Einspurige nur hinten.
Vorn am Kühlergrill dürfte bei einigen Autos schon zu hoch sein.
Mehr dazu findest Du in der StVZO.
Bei Krafträdern eins hinten und bei PKW oder LKW zwei, eins vorn und eins hinten.
Beide sind Pflicht.
definitiv falsch! Was ist mit Krafträdern?
von denen redet doch hier kein mensch ... das ein "Kraftrad" nur eins braucht ist ja wohl klar .. wo soll denn das zweite hin ..
klugsche...
Schaust Du hier: http://www.dkw-motorrad-club.de/bikes/v45/bilder/Luxus-Spezial-200-0-1930.jpg Diese Möglichkeit ist gemäß StVZO vorgesehen! Erst informieren, dann antworten!
Es geht hier aber nicht um Motorräder.
ich hoffe mal dir ist klar das die mühle gute 100 jahre alt ist
und scheinbar ist dein wissensstand auch aus dieser zeit ..
bzw. erklär mir wo du hier dein Blechschild dran basteln willst.
http://www.motorradonline.de/sixcms/media.php/11/thumbnails/Kawasaki_ZX_6R_01.jpg.1717237.jpg
In welchem Paragraph der StVZO soll denn etwas darüber stehen ?
Wäre ja ein Widerspruch mit der für die Anbringung und Gestaltung der Kennzeichen zuständigen FZV.