Wie hoch ist die Geldstrafe, wenn mein mofa statt 25, 60 fährt?
5 Antworten
Hallo xAeroxHD20x,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nur im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas bist.
Das bedeutet Du darfst nur eine Mofa fahren die bauartbedingt 25 km/h schnell fahren darf und nur Einsitzig ist.
Wirst Du von der Polizei mit einem Fahrzeug angetroffen, was 60 km/h schnell ist, wird sie gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:
§ 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Bist Du noch unter 18 Jahre alt ist, findet bei Dir noch das Jugendrecht Anwendung. Das bedeutet, das nicht die Gesetz genannte Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden kann, sondern Du mit einer erzieherischen Maßnahme rechnen musst. Das heißt, Du wirst vermutlich paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie einem Altenheim leisten müssen.
Zusätzlich währe es zumindest im Rahmen des möglichen, dass Du eine Sperre bekommt. Das Gesetz sagt dazu folgendes:
§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
- der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
- der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
- des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
- des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
§ 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Das bedeutet im Klartext.
Bist Du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für ein 60 km/h schnelles Fahrzeug, kann (muss aber nicht zwingend) kann auch eine Sperre angeordnet werden.
Wie Du dem Paragraphen 69a StGB entnehmen kannst, beträgt die mögliche Zeit für die Sperre 6 Monate bis zu fünf Jahren. Das bedeutet, wenn die Fahrerlaubnis wieder erwarten entzogen wird, dass Du für mindestens 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis bekommt.
Aus der Praxis kann ich sagen, dass meist aber keine Sperre verhängt wird und wenn doch, dann meist zwischen einem dreiviertel und einem ganzen Jahr.
Übrigens, es erwartet nicht nur den Fahrer des Fahrzeuges ein Strafverfahren, sondern auch noch zusätzlich dem Halter des Fahrzeuges.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Geldstrafe dürfte dann dein gerignstes Problem sein, weitaus schlimmer ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Kostet dich dann die Prüfbescheinigung, ne Führerscheinsperre dürtfte es auch geben. Bei einem Unfall kann es mit der Versicherung Probleme geben.
Teils über 1000€ sowie Führerschein entzug und eintrag in dein Führungszeugnis. Lass es lieber, es kommt nso oder so raus, die Roller werden immer stark kontrolliert.
Geht bis in die 1000er, aber meistens bekommst du deinen Führerschein entnommen
Quatsch, er ist allein verantwortlich.
das ist ein Straftatbestand, Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss. http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php
Kostet so 900-1000€ und sofortiger Führerschein Entzug. deine Eltern kommen auch in den Knast wenn du noch keine 18 bist.