Wenn man auf Rechnung bestellt und das Rückgaberecht bei 100 Tagen liegt (Asos) kann man dann erst nach 90 tagen Bezahlen?
Die ganze Frage steht eigentlich schon im Titel haha ?
Danke im vorraus :)
5 Antworten
Zahlungsfrist steht auf der Rechnung und ist unabhängig vom Rückgaberecht. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage. Auf der Rechnung kann aber auch was anderes stehen.
michael12341148
11.05.2018, 03:54
Beitragsersteller
@juFox
Danke für deine ausführliche Antwort :)
Steht in den AGB und auf der Rechnung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, die Fälligkeit der Kaufpreisforderung hat nichts mit einem eingeräumten Rückgaberecht zu tun.
Nein, Rückgaberecht hat nichts mit Zahlungsziel zu tun. Haha
michael12341148
11.05.2018, 03:56
Beitragsersteller
Zu geil wenn das so wäre haha
Danke für deine Antwort :)
Das steht auf der Rechnung!
Das ist so nicht ganz korrekt. Eine Zahlungsfrist gibt das BGB in der Form nicht an. Es legt jedoch fest wann eine Leistung - hierzu zählt auch die Zahlung - fällig wird.
Diese steht in § 271 Abs. 1 BGB und ist, soweit es keine Vereinbarung gibt, sofort fällig. Heißt demnach müsste auch sofort gezahlt werden.
Die Rechtsfolge wäre der Verzug. Nun ist es jedoch so, dass der Gesetzgeber für die Geldzahlung und den Verzug eine Sondervorschrift gemacht hat, die in § 286 Abs. 3 BGB steht. Danach kommt der Schuldner der Geldzahlung erst 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. (gekürzt)
Die 14 Tage ergeben sich einfach daraus, dass dies eine übliche AGB-Klausel ist. Ist allerdings nicht die gesetzliche Frist.
Diese Regelung ist dispositiv, deshalb kann hier - unter einigen Voraussetzung - eine eigene vertragliche Frist in den Vertrag aufgenommen werden. Beispielsweise die 14 Tage.