Wenn man auf Rechnung bestellt und das Rückgaberecht bei 100 Tagen liegt (Asos) kann man dann erst nach 90 tagen Bezahlen?

5 Antworten

Zahlungsfrist steht auf der Rechnung und ist unabhängig vom Rückgaberecht. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage. Auf der Rechnung kann aber auch was anderes stehen.

juFox  10.05.2018, 23:48

Das ist so nicht ganz korrekt. Eine Zahlungsfrist gibt das BGB in der Form nicht an. Es legt jedoch fest wann eine Leistung - hierzu zählt auch die Zahlung - fällig wird.

Diese steht in § 271 Abs. 1 BGB und ist, soweit es keine Vereinbarung gibt, sofort fällig. Heißt demnach müsste auch sofort gezahlt werden.

Die Rechtsfolge wäre der Verzug. Nun ist es jedoch so, dass der Gesetzgeber für die Geldzahlung und den Verzug eine Sondervorschrift gemacht hat, die in § 286 Abs. 3 BGB steht. Danach kommt der Schuldner der Geldzahlung erst 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. (gekürzt)

Die 14 Tage ergeben sich einfach daraus, dass dies eine übliche AGB-Klausel ist. Ist allerdings nicht die gesetzliche Frist.

Diese Regelung ist dispositiv, deshalb kann hier - unter einigen Voraussetzung - eine eigene vertragliche Frist in den Vertrag aufgenommen werden. Beispielsweise die 14 Tage.

michael12341148 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 03:54
@juFox

Danke für deine ausführliche Antwort :)

Steht in den AGB und auf der Rechnung.

Nein, die Fälligkeit der Kaufpreisforderung hat nichts mit einem eingeräumten Rückgaberecht zu tun.

Nein, Rückgaberecht hat nichts mit Zahlungsziel zu tun. Haha

michael12341148 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 03:56

Zu geil wenn das so wäre haha

Danke für deine Antwort :)

Das steht auf der Rechnung!