Wem gehört das Geld, wenn ich es auf die Bank trage?
Habe gerade gelesen, wenn ich mein Geld auf mein Konto einzahle, wäre nicht ich weiter Eigentümer des Geldes, sondern die Bank. Ich erhalte lediglich einen Rechtsanspruch, mein Geld von der Bank zurückzuerhalten, bei Schwierigkeiten muss ich den Anspruch gerichtlich ausfechten. (Mal abgesehen davon, dass es irgendwelche "Garantien" gibt, die man desgleichen gerichtlich durchsetzen muss.) Sehe ich das richtig?
7 Antworten
es ist ein Unterschied ob du ein Girokonto hast oder ein Tagesgeld / Sparkonto
§ 676f gilt nur für Giroverträge. (du bleibst Eigentümer)
Ein Sparbuchvertrag ist ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag nach §§ 700 I, 488 I. (Die Bank wird Eigentümerin)
Der Auszahlungsanspruch ergibt sich aus § 700 I 3, 695.
Die Antwort sieht gut aus. Danke. Genau diese Rechtsgrundlagen habe ich gesucht! Morgen gibt es einen Stern.
Du gibst der Bank ein Darlehen, es gelten die Bestimmungen §§488 ff BGB.
Bei Einzahlung geht das Geld in das Eigentum der Bank über, im Gegenzug erwirbst Du das Recht, Zinsen zu erhalten und das Geld zurückzubekommen.
An sich siehst du das richtig. Du hast sogar nur den Anspruch "Geld vom gleichen Wert" zu bekommen (oder so ähnlich). Sonst müssten sie dir genau die gleichen Scheine geben wie die, die du eingezahlt hast.
Laut https://praxistipps.chip.de/wem-gehoert-das-geld-auf-der-bank-einfach-erklaert_145884 kommt es nicht darauf, ob es Giro oder Sparkonto ist wie in der ersten Antwort ausgeführt. Also die Frage ist nach wie vor offen...Kann sich ein wirklicher Experte dazu äußern?
sie in diesen tagen Zypern, die Bank ist zu und man kommt nicht mehr an sein Geld.