Wem gehört das Geld, wenn ich es auf die Bank trage?

7 Antworten

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es ist ein Unterschied ob du ein Girokonto hast oder ein Tagesgeld / Sparkonto

§ 676f gilt nur für Giroverträge. (du bleibst Eigentümer)

Ein Sparbuchvertrag ist ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag nach §§ 700 I, 488 I. (Die Bank wird Eigentümerin)

Der Auszahlungsanspruch ergibt sich aus § 700 I 3, 695.

gh7401 
Beitragsersteller
 22.03.2013, 20:11

Die Antwort sieht gut aus. Danke. Genau diese Rechtsgrundlagen habe ich gesucht! Morgen gibt es einen Stern.

Du gibst der Bank ein Darlehen, es gelten die Bestimmungen §§488 ff BGB.

Bei Einzahlung geht das Geld in das Eigentum der Bank über, im Gegenzug erwirbst Du das Recht, Zinsen zu erhalten und das Geld zurückzubekommen.

An sich siehst du das richtig. Du hast sogar nur den Anspruch "Geld vom gleichen Wert" zu bekommen (oder so ähnlich). Sonst müssten sie dir genau die gleichen Scheine geben wie die, die du eingezahlt hast.

sie in diesen tagen Zypern, die Bank ist zu und man kommt nicht mehr an sein Geld.