Wasserschaden selbst verursacht...?
Hallo! Meine Frau hat vor 3 Wochen die Heizung mit Wasser aufgefüllt. Heizung ist mit normalem Wasserschlauch zum Wasserhahn dauerhaft verbunden und wird nach dem Befüllen jedes mal wieder zu gedreht. Leider hat sie es wohl beim letzten mal nicht wieder richtig zu gedreht und durch den Druck im Schlauch ist dann dauerhaft Wasser am Schlauch entlang gelaufen und versteckt sich nun zwischen Bodenplatte und Sperrschicht. Der Estrich ist nicht nass, aber dafür die Wände im Waschraum und angrenzende Räume. Deshalb ist es auch erst jetzt bemerkt wurden. Gebäudeversicherung existiert. Aber bingt es was dies zu melden da es ja eigentlich selbst verschuldet ist??? Zahlen die evtl anteilmäßig etwas? Und wie teuer könnte sowas werden??
Danke
8 Antworten
Eine dauerhafte Schlauchverbindung zwischen Leitungswassersystem und Heizkreislauf ist meines Wissens aus wasserschutzrechtlichen Gründen verboten, auch unter Einsatz zweier Hähne. Wenn zum Auffüllen des Heizkreislaufes ein Schlauch erlaubterweise kurzfristig angeschlossen, Wasser nachgefüllt und der Schlauch wieder entfernt worden wäre, wäre es zu diesem Schaden gar nicht gekommen. Und somit entstand der Wasserschaden im Zusammenhang mit einem illegalen Umbau, was den Gebäudeversicherer leistungsfrei stellt - egal wer, was, wann, warum.
Leider hat sie es wohl beim letzten mal nicht wieder richtig zu gedreht
das konnte auch daran gelegen haben,dass der wasserhahn defekt war! ich würds der versicherung melden.
da musst du dir wohl deinen Versicherungsordner zur Hand nehmen und das Kleingedruckte studieren. Wenn der Wasserhahn undicht war, liegt ja noch nicht mal Fahrlässigkeit vor.
Die Gebäudeversicherung wird die Regulierung des Schadens mit dem Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung zu 100% ablehnen.
Du solltest auf jeden Fall eine Trocknung der Estrichdämmschicht vornehmen lassen, um Folgeschäden am Putz oder Schimmelbildung zu vermeiden.
Achtung: Es gibt teils erhebliche Preisunterschiede bei den Trocknungsunternehmen. Du solltest unbedingt mehrere Angebote vergleichen.
Naja, grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht. Sonst wäre ja auch der nicht zugedrehte Zulaufhahn an einer jeden Waschmaschine grob fahrlässig, und das sehe ich nicht.
Wohnst Du in einem Ein-/Mehrfamilienhaus oder einer Eigentums-/Mietwohnung?
Im letzteren Fall ist evtl. die Haftpflichtversicherung betroffen.