Waren Importieren als Privatperson Bis zu Welchen Mengen Möglich?
Ich möchte für ein Promoaktion unserer Facebook Fanpage ein paar Waren aus China bestellen. Es handelt sich dabei um Kleinkram wie Feuerzeuge ect. Ich finde aber leider nirgendwo eine Info bis zu welcher Stückzahl ich die Importieren kann ohne dass es als Gwerblich eingestuft wird. Die Stückzahl wäre zw 100 und 200 stk. geht das ohne Probleme? Über Infos wäre ich Dankbar.
3 Antworten
Fangen wir mal anders herum an: Was ist das Ziel eurer Facebook-Fanpage? Soll sie Werbung für irgendwelche Shops, Bars/Restaurants oder käuflich zu erwerbende Artikel machen? Dann ist es im Grunde eine gewerbliche Bestellung! Und sooo schlimm ist es auch nicht, sich beim Zoll als gewerblicher Einführer zu registrieren: Man muss nur die EORI-Nummer beantragen - und das geht online und kostenlos! Vorher entweder selber beim Ordnungsamt als Kleingewerbetreibender registrieren - oder der/die Beworbene/n beantragen mit ihrer Registrierung die EORI-Nummer (und treten dann auch als Einführer auf).
"Privat" heißt für den Eigenbedarf - 100/200 Feuerzeuge sind eigentlich kein Eigenbedarf (selbst bei starken Rauchern reicht das für Jahre...).
Und: Warum eigentlich aus dem Ausland? Es gibt in DE genügend Werbemittel-Vertriebsfirmen, die auf genau solche Werbeartikel spezialisiert sind - da sparst Du Dir die ganze Aktion mit Zoll&Co. (Und Du brauchst nicht nur Feuerzeuge zu bestellen!) Übrigens zahlst Du als privater Einführer genausoviel Abgaben, wie als gewerblicher! Nur, dass du als gewerblicher die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer absetzen kannst...
Übrigens dürfte es mit Feuerzeugen (speziell Feuerzeuge) auch Probleme mit dem Import geben, da Feuerzeuge eine brennbare Flüssigkeit enthalten (das ist ja der eigentliche Zweck von Feurzeugen: Dass man sie schnell anzünden kann...) - von daher werde sie in der Luftfracht als Gefahrgut eingestuft. Viele Paketdienste weigern sich, Gefahrgut zu transportieren - oder wenn, dann gegen erhebliche Aufschläge (die aufgrund der besonderen Bestimmungen für Gefahrgut in der Luftfracht gerechtfertigt sind). Natürlich werden die meisten in DE verkauften Feuerzeuge importiert - in wesentlich größerer Stückzahl über Speditionen von erfahrenen Versendern aus Übersee unter Einhaltung der Gefahrgutbestimmungen. Und aufgrund der großen Mengen rechnet sich das dann auch - da sind 200 Stück "Peanuts" (mal angenommen in einer Packung sind 10 Feuerzeuge, dann sind 200 Stück=20 Packungen - das ist vielleicht eine Lage im Karton... - ein kleiner Karton hat vielleicht 5 Lagen, zig Kartons sind dann auf 1 Palette).
Fuer eine einmalige Bestellung, zudem noch in relativ geringer Menge, wirst du bestimmt nicht als gewerblich eingestuft.
Solange du das nicht öfters machst, ist alles im Rahmen. Bei einer einmaligen Bestellung sagt keiner was.