Vorteile einer Sozialwohnung für den Vermieter

8 Antworten

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Einen Vorteil kann ich dir nennen! Viele der jenigen erwarten das die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt wird. Also die monatliche Miete ist so sicher.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:37

Habe aber gehört, dass diese sozialen Wohnungen nur eine kostendeckende Miete haben dürfen - Der Vermieter verdient dann wohl überhaut nichts an der eigentlichen Miete. Ich stelle mir eigentlich eher steuerliche Vorteile vor - finde aber irgendwie nichts darüber im Internet :)

anjanni  17.12.2009, 22:38
@Schmusemaus357

Eine kostendeckende Miete ist mehr, als manch ein Vermieter zur Zeit bekommt...

quietprof  17.12.2009, 22:39
@Schmusemaus357

@Schmusemaus357 Das ist nicht ganz richtig, da es eine staatliche Bezuschussung gibt :-)

jason808  17.12.2009, 22:40
@anjanni

Was heisst den Kostendeckend!? Jeder € ist besser als kein Mieter! Die Kaltmiete geht immer voll an den Vermieter, andere Kosten sind die Nebenkosten und die bekommt er auch ausser natürlich Strom, Wasser, Gas wenn das direkt bezogen wird vom Versorger.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:41
@quietprof

Achso, aber die staatliche Bezuschussung bekommt der Vermieter dann noch zusätzlich zur Miete ?

quietprof  17.12.2009, 22:45
@Schmusemaus357

Als sog. Sicherheit, Refinanzierung oder sozialem Anspruch ja

Wenn Privatleute Sozialwohnungen vermieten, läuft dies meines Erachtens über die Kommune. Der Vermieter führt die Einnahmen an die Gemeinde ab und bekommt einen garantierten Festbetrag. So zumindest lief es bei den Asylantenheimen in den 90iger Jahren. Das Privatleute Wohnungen nach §5 vermieten, wäre mir nun neu.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:43

Hab ich aber gestern direkt von der Gemeinde gehört, dass auch privatleute diese Wohnungen angeblich vermieten sollen :) Deshalb bin ich so interessiert lach

Jemand baut ein Wohnhaus um die Wohnungen zu vermieten. Er hat nicht genug Geld und beantragt eine staatliche Förderung. Diese bekommt er, wenn er in die fertigen Wohnungen nur Leute mit Wohnungsberechtigungsschein einziehen lässt und die Miete unterhalb eines bestimmten Levels bleibt. Diese Bindung besteht auch noch viele Jahre nach dem Hausbau.

Der Vermieter "bezahlt" also auf diese Weise für die Fördergelder. Das nennt sich "Sozialer Wohnungsbau".

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:45

ok, das hört sich wirklich sinnvoll an. Aber ich habe auch Baugenossenschaften gesehen, die Häuser bauen, in denen es "normale" und auch ein paar Sozialwohnungen gibt. Weisst du eventuell, wie dieser Unterschied zustande kommt?

heinmueck  17.12.2009, 22:48
@Schmusemaus357

Möglicherweise wurde nur ein Teil der staatlichen Förderung in Anspruch genommen. Baugenossenschaften sind ja bekannt für ihre sehr solide Struktur. Ich würde jedem empfehlen Mitglied einer Baugenossenschaft zu werden und dann nicht mehr Mieter sondern "Wohnungsnutzer" zu werden.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:59
@heinmueck

Das habe ich wirklich noch nicht gehört - Wohnungsnutzer - hmmm... Wie hoch sind denn die Anteile die man kaufen muss? Kennst dich wohl ein bisschen aus :) Man kann nie genung dazulernen lach

heinmueck  18.12.2009, 20:57
@Schmusemaus357

Um bei einer Baugenossenschaft eine Wohnung nutzen zu dürfen muss man Mitglied in diesem Verein sein und Anteile erwerben. Man wird dann zum Miteigentümer der Genossenschaft.

Dann kann man mit der eigenen Genossenschaft einen Nutzungsvertrag über eine Wohnung abschließen. Der sieht zwar aus wie ein Mietvertrag unterscheidet sich aber in Details. So kann man z. B. nicht mehr wegen "Eigenbedarf" gekündigt werden. (Man ist ja schließlich selber Genosse und somit indirekt Eigentümer.)

Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft werden von den Mitgliedern gewählt und kontrolliert. Die Wohnungsnutzer haben also zu ihrem Wohnungsgeber ein ganz anderes Verhältnis als ein Mieter. Schließlich können die Wohungsnutzer ihren Vorstand auch absetzen - das kann ein Mieter mit seinem Vermieter nicht machen.

Lieder verwechseln auch viele Genossen von Wohungsgenossenschaften ihren Status mit dem eines Mieters. In Wirklichkeit sind sie Teilhaber an einem Wohnungsunternehmen.

Die Wohungsgenossenschaften (also ihre Mitglieder) können in ihren Satzungen selber festlegen wie hoch der Anteil sein muss.

Ich musste für meine Genossenschaftswohnung rund 1000 Euro Anteile erwerben. Wenn ich ausziehe und austrete erhalte ich dieses Geld zurück.

Zunächst mal hat der Staat die Immobilie mitfinanziert.

Dann gibt es bei Sozialwohnungen eine Kostenmiete. Man kann also gar nicht unterhalb seiner Kosten liegen, kann so die Immobilie zu jeder Zeit finanzieren.

Der Bedarf an Sozialwohnung ist ausreichend hoch, so daß die Wohnungen generell vermietet sind, also kein Leerstand entsteht.

Tatsächlich zahlt außerdem der Staat die Miete - jedenfalls für einen ganzen Teil der Mieter. Man muß also nicht mit Ausfällen rechnen.

Die Miete folgt regelmässig, man schliesst den Vertrag mit der Arge, nicht mit den Mietern (egal, ob der Mieter zahlt oder es in wenigen Fällen eine Argeanweisung gibt) und im Falle von Verzug/Nomadentum haftet im Zweifelsfalle die Arge/der Staat, nicht der Mieter.

jason808  17.12.2009, 22:38

lol...niemals!

quietprof  17.12.2009, 22:41
@jason808

@jason808 Nicht? Warum? Dann erkläre mal bitte.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 22:50
@quietprof

Auch für mich hört sich das bisschen unlogisch an :) z.B. geht es in diesem Fall um mich und meinen Mann - Wir liegen unterhalb der Einkommensgrenze, bekommen aber dennoch keine zusätzlichen Leistungen von irgendwo. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in so einer Wohnung "Narrenfreiheit" habe und der Staat für mich haftet und ich einfach davon komme. Vielleicht lieg ich auch total falsch, aber irgendwie leuchtet mir das auch grad nicht ein (Ist wohl die Uhrzeit lach)

quietprof  17.12.2009, 22:56
@Schmusemaus357

Sorry, es geht nicht um eine Narrenfreiheit. Aber um einmal bei dem Beispiel zu bleiben: Die Kaution wird über das Amt gestellt, für mich als Vermieter unerheblich, wer diese stellt oder wer diese bezahlt. Zweitens: die Miete wird mir staatlich gesichert, da ich als Vermieter zwar einen Vertrag mit dem eigentlichen Mieter eingehe, allerdings die Arge durch ihre Zusicherung seitens des Mietantragsstellers sich mit den monatlichen Kosten einverstanden erklärt. Desweiteren haftet die Arge für die monatliche Miete, egal, ob der Mieter zahlt oder nicht. Die Rechtsansprücche liegen bei mir. Letztens, z. B. bei Vandalismus oder ähnlichem halte ich die Kaution ohne gross gesonderte Begründung ein und ich kann weiterhin Kosten nach Abrechnung an die Arge stellen, sofern nachweisbar und ich weiss, ich bekomme diese Kosten ersetzt. Und letztendlich erhalte ich einen "Bonus" sofern die Wohnung den Ansprüchen der Arge genügt, dafür, dass ich mich sozial verhalte und "mein Eigentum" einer sozialen Schicht zur Verfügung stelle, anstatt einer "normalen" Schicht :-)

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 23:02
@quietprof

ok, jetzte sieht die Sache doch schon ganz anders aus für mich :) Das Amt "bürgt" sogesehen beim Vermieter für mich mit - Kann aber hinterher direkt an mich noch Rechtsansprüche geltend machen?

quietprof  17.12.2009, 23:05
@Schmusemaus357

So gesehen ja. Das Amt verpflichtet sich mir als Vermieter gegenüber (nach den sozialen Gesetzen und Anforderungen), was das Amt mit Dir (nur als Beispiel, damit meine ich nicht Dich persönlich) abmacht, beträfe mich als Vermieter dann somit nicht.

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 17.12.2009, 23:19
@quietprof

ok, dann vielen dank :) Wünsche dir noch nen schönen Abend - Ha, fühle mich schon viel klüger lach Morgen noch nen schönen Tag :)