Urheberrecht YT: Bei Liedern legal den Text verändern, aber die Melodie beibehalten?

1 Antwort

Wenn der Komponist Mitglieder der GEMA.de ist und der Vortragende dessen Musik orginalgetreu nachspielt, also covert, genügt eine Meldung bei der Gema - sonst muss man den Komponisten um Erlaubnis bitten.

Das muss man aber auf jeden Fall, wenn man das Lied verändert, schreibt UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (...)"

Und bei einem veränderten Lied müssen Komponist und Texter befragt werden. Denn ein Lied gilt ja als Gemeinschaftswerk von Komponist und Texter. Beide dürfen dabei mitbestimmen, siehe UrhG § 8 Miturheber:

"Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig."

Insofern muss auch bei einem neuen Text noch der alte Texter des Original-Liedes gefragt werden.*) Im schlimmsten Fall greift auch noch UrhG § 14 Entstellung des Werkes


"Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Ausnahmen können sich beim Text aus UrhG § 24 Freie Benutzung ergeben - nicht jedoch bei der Melodie!