Urheberrecht YT: Bei Liedern legal den Text verändern, aber die Melodie beibehalten?
Hallo :) Ich würde gern eine Karaokeversion von "Totale Finsternis" benutzen und darauf einen neuen Text einsingen. Der Text hat rein gar nichts mehr mit dem Original zu tun, sondern entstammt meiner Feder. Die Musik wäre allerdings die gleiche. Meine Frage ist nun: Darf ich das so machen und ohne Monetarisierung auf YouTube veröffentlichen oder zieht das Urheberrechtsverletzungen und damit strafrechtliche Folgen nach sich? Wenn ja, wie kann ich mir dann die Rechte an der Musik möglichst bezahlbar beschaffen (bei der Gema o.Ä.)? Und wie ist das denn bei anderen YouTubern, die Songparodien hochladen? Ich bezweifle, dass alle von ihnen tatsächlich die Rechte dazu besitzen.
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
1 Antwort
Wenn der Komponist Mitglieder der GEMA.de ist und der Vortragende dessen Musik orginalgetreu nachspielt, also covert, genügt eine Meldung bei der Gema - sonst muss man den Komponisten um Erlaubnis bitten.
Das muss man aber auf jeden Fall, wenn man das Lied verändert, schreibt UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (...)"
Und bei einem veränderten Lied müssen Komponist und Texter befragt werden. Denn ein Lied gilt ja als Gemeinschaftswerk von Komponist und Texter. Beide dürfen dabei mitbestimmen, siehe UrhG § 8 Miturheber:
"Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig."
Insofern muss auch bei einem neuen Text noch der alte Texter des Original-Liedes gefragt werden.*) Im schlimmsten Fall greift auch noch UrhG § 14 Entstellung des Werkes
Gruß aus Berlin, Gerd
*) Ausnahmen können sich beim Text aus UrhG § 24 Freie Benutzung ergeben - nicht jedoch bei der Melodie!