Übernachtung von Mädchen und Jungs zusammen - verboten?!

16 Antworten

Ja, von ihr ;)

Natürlich ist das gesetzlich nicht verboten, wenn sie aber etwas dagegen hat, dann ist das etwas anderes. Als Erziehungsberechtigte kann sie darüber bestimmen, ob dein Freund das darf oder nicht^^

Nein, natürlich ist das nicht verboten. Rumpimpern ist verboten.

wenn sie wirklich schlafen.......;-))

die freundesmutter bezieht sich dabei wohl auf den § 180 StGB. hier wird die förderung sexueller handlungen von kindern und jugendlichen unter strafe gestellt. genau heißt es in dem §:
"(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."
wie du siehst, ist es ein ziemlicher "gummiparagraph", weil eine sorgeberechtigte person (mutter oder vater z.b.) nur bestraft wird, wenn die erziehungspflichten gröblich verletzt wurden. es ist also auslegungssache des gerichtes, ob die pflichten grob verletzt wurden.

BlackApple  14.06.2011, 15:14

und jetzt nochmal auf deutsch o.o

flirtheaven  14.06.2011, 15:22
@BlackApple

für den gesetzestext kann ich nichts ;)

Aronphoenix  14.06.2011, 21:15
@flirtheaven

Ich denke aber nicht das der Tatbestand durch das blose übernachten lassen erfüllt wird.

flirtheaven  15.06.2011, 07:58
@Aronphoenix

es ist zumindest das gewähren oder verschaffen von gelegenheit.

Aronphoenix  15.06.2011, 14:46
@flirtheaven

Das wäre aber auch der Fall wenn geschister in einem Zimmer übernachten, oder bei einer "Übernachtungsparty" von Freundinnen, oder das alleine aus dem Haus lassen. Das ist doch wirklich etwas sehr schwammig.

Und ich denke nicht das sowas unter Abs.2 fällt, denn dann müssten eigentlich 95% aller Eltenr im Knast sitzen.

flirtheaven  15.06.2011, 18:36
@Aronphoenix

in wieweit das verfolgt wird, weiß ich nicht genau. fakt ist aber, wenn etwas passiert und es war vorhersehbar, kann es eng werden. zumindest, wenn nicht die eltern das gemeinsame übernachten ermöglichen, sondern dritte.

Dann frag ich mich wie es bei der läuft wenn sie verheiratet ist...

Das ist natürlich unsinn.