Tiefgaragen Stellplatz kann nicht genutzt werden ?
Meine Mutter (Ü80) musste mit ihrer Wohnung einen Stellplatz in der Tiefgarage mit mieten. Den Platz hat sie dann an Jemanden vermietet. Leider sind die Stellplätze in der Garage sehr knapp bemessen und der Mieter des Platzes neben ihrem, fährt regelmässig das Auto auf dem Stellplatz meiner Mutter an, leider ist das nicht zu beweisen. Natürlich hat der Mieter wieder gekündigt. Dieser Stellplatz ist also nicht zu vermieten, wg. diesem *Nebenparker*. Mietminderung ? Wer ist dafür zuständig, dass der Nebenparker seinen *Platz* einhält - die Hausverwaltung ? Kann sie die Miete mindern ? Ruhigen Gewissens kann man diesen Stellplatz ja auch nicht mehr vermieten :o(
9 Antworten
der Mieter des Platzes neben ihrem, fährt regelmässig das Auto auf dem Stellplatz meiner Mutter an, leider ist das nicht zu beweisen.
Wird win Auto angefahren, dann kann ein Gutachter oder vielleicht vorher die Polizei das beweisen.
Da schaut man bei dem beschädigten Auto und bei dem angeblich verursachendem Auto nach wo es Beschädigungen in entsprechender Höhe gibt und wo z.B. Lackrückstände sind.
Mietminderung ist nicht möglich.
genau so siehts aus.
Auch wenn die *gemietete Sache* nicht genutzt werden kann ?
Sie kann doch genutzt werden, nur das eben ein anderer Mieter unvorsichtig beim Einparken ist; dafür kann der Vermieter ja nichts.
diese SUVs sind teils ziemlich groß & breit geworden. Mein Transporter paßt wegen der Höhe > 2 m wohl nicht in eine Tiefgarage.
Kann der Mieter nicht vernünftig einparken & nützt dann quasi den Stellplatz der Mutter mit, ist das schon abmahnfähig.
Leider wurde vom ADAC auch moniert, daß alte Tiefgaragen viel zu kleine Parkplätze für moderne Autos haben
Bei Unfallflucht gibt es schon Beweise. Die Polizei hat hier fast alle Lackproben sämtlicher Hersteller archiviert
Leider wurde vom ADAC auch moniert, daß alte Tiefgaragen viel zu kleine Parkplätze für moderne Autos haben
Was natürlich daran liegt, dass der ADAC nur ein Sprachrohr der deutschen Automobilhersteller ist. Wie dämlich ist die Aussage denn? Sollte man dann in Zukunft alle Parkplätze auf 4m Breite anlegen? Wer weiß welche Dimensionen die Autobauer in Zukunft anstreben?
Es ist doch logisch, dass beim Entwurf eines Fahrzeuges die vorhandene Infrastruktur maßgebend für die Dimensionen ist. Nicht umgekehrt.
Gerade die Deutschen Hersteller arbeiten mit immer schwereren und wuchtigeren Karren dafür, dass der deutsche Schadstoffausstoß wieder steigt anstatt zu sinken. Mit Minderwertigkeitskomplexen lässt sich eben gut Asche machen.
ältere Parkhäuser sind eben noch nicht ausgelegt auf die immer breiteren SUV. Abgesehen von diesen Fälschungen beim ADAC ist dennoch die Pannenhilfe ganz gut & ausgegliedert zu der AG (Versicherungsdienste, etc)
Deshalb habe ich mir ein E-Bike gekauft :)
*Abmahnfähig* - wer muß den dann abmahnen ?.....Leider fühlt sich weder die Hausverwaltung noch der Vermieter zuständig :o(
Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann geht alles seinen Gang. Wenn eine Vermutung betreffend des Täters schon vorhanden ist, und wenn dieser sich bei einer Befragung durch die Beamten nicht schuldig bekennt, hast du innerhalb von 3-4 Tagen einen Laborbericht der eindeutig ist.
Es gibt hier zwei Themen, die erstmal nichts miteinander zu tun haben:
1. Die Sachbeschädigung. Das ist ein zivilrechtliches Anliegen zwischen dem Geschädigten und dem mutmaßlichen Verursacher. Da es ja keine öffentliche Garage ist, sollte der Kreis möglicher Verursacher ja überschaubar sein.
Vielleicht ist der Verursacher einfach nicht in der Lage, schadenfrei einzuparken. Dafür kann dann der Parkplatz nichts.
2. Die Größe des Stellplatzes: hierfür gibt es Verordnungen, die sich von Land zu Land unterscheiden können. Schau mal in die Garagenverordnung deines Bundeslandes. Sollte der Platz tatsächlich zu klein sein, könnte ein Mangel vorliegen und eine Mietminderung rechtfertigen.
1. Wenn euch eine Wohnung mit Stellplatz nicht passt, müsst ihr sie nicht anmieten.
2. Wenn ihr keine Genehmigung zur Untervermietung habt, ist es ein Grund für den Vermieter euch fristlos zu kündigen.
3. Ihr habt die Mieteinnahmen sicherlich dem Finanzamt gemeldet, ansonst handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Also noch mal gut überlegen, ob und wie ihr euch jetzt grundlos ins Knie schießt.
4. Da euer vorheriger Mieter sein Auto auf dem Parkplatz parken konnte, ist der Parkplatz als solcher auch zu nutzen und ihr könnt eurem Vermieter sowieso gar nichts.
5. Eine ungerechtfertigte Mietminderung ist ebenfalls ein Grund für den Vermieter euch zu kündigen.
6. Schäden durch andere Parkplatznutzer sind nicht eure Sache. Der Mieter mit dem Schaden muss Sachbeschädigung und Unfallflucht anzeigen, dann wird die Polizei aktiv. Den Verdächtigen kann er sogar benennen, also können sehr schnell Spuren gesichert und ausgewertet werden. War es der Verdächtige, ist der Führerschein für längere Zeit weg. Gleichzeitig kann sich der Geschädigte an die Versicherung des Verursachers wenden und die Begleichung des Schadens einfordern - sie ist in der Haftungspflicht.
Ach herrje....is ja der absolute Horror :o(
baugutachter holen, den das begutachten lassen, ihm dafür um die 1000€ geben
sagt er, ist normal so, pech für euch
sagt der, das ist ein baumangel, habt ihr optionen
du bist in der beweispflicht, dass der nicht nutzbar ist
Warum einen Baugutachter? Das Problem ist der Mieter des benachbarten Parkplatzes. Wenn er der Meinung ist, es sei unmöglich dort ohne Kollateralschäden einzuparken, dann darf er a) nicht trotzdem drauffahren und b) muss ER ein entsprechendes Gutachten anstreben.
Ich kann doch auch nicht Fussgänger überfahren und darauf warten bis einer der Hinterbliebenen ein Gutachten anstrengt das beweist, dass die Straße an dieser Stelle zu schmal ist.
ne, da kannst du trotzdem was machen, wenn dein platz nicht astrein ist, ist er auch kein astreines geld wert
es geht ihm doch gar nicht um die schäden, die sind ihm doch völlig egal, es geht ihm um die nutzung
Sehr netter Kommentar ;o)....musste mich ja grad total weglachen.....SORRY
es geht ihm um die nutzung
Und der Platz ist offensichtlich einwandfrei nutzbar. Immerhin stand ein Auto drauf das schon mehrfach angefahren werden konnte.
Wenn, dann ist es der Stellplatz nebenan, der ein normales Einparken unmöglich macht. Der geht aber den Stellplatzinhaber dieser Parkfläche nichts an.
Hier liegt ein Fall von Sachbeschädigung vor. Mehr nicht. Und mehr wird sich auch nicht ergeben, wenn man einen Baugutachter bemüht. Das obliegt dem Unfallverursacher.
Gibt es irgendwo vielleicht auch *Richtlinien* wie groß ein Parkplatz sein sollte/muß ?.....Messen kann ich ja auch selbst ;o)
ja, bestimmt, neubauverordnung (dein bundesland), müsste die heißen oder so
Du gehst die Sache falsch an. Ihr habt mit einem Baugutachter nichts zu tun. Der Geschädigte muss die Sachbeschädigung am Fahrzeug anzeigen. Alles andere ist nicht euer Bier.
Sie kann aber genutzt werden.