strafbefehl/hausdurchsuchung wegen google Suche

3 Antworten

Jetzt mal eine Frage: Was für ein Gesetzt solltest du brechen, wenn du eine illegale Seite besuchst? Strafbar bei illegalen Seiten macht sich der Betreiber, aber nicht der Besucher.

Du musst halt je nach Art der Webseite dafür sorgen, dass keine illegalen Sachen auf deinen Rechner gelangen.

Des weiteren ist es arg, arg unwahrscheinlich, dass jemand überhaupt etwas davon mitbekommt, dass du eine illegale Seite angesurft hast. Dein Provider kann und darf dich nicht überwachen, die Webseite selbst bekommt deine IP-Adresse mit, aber niemand sonst.

Würde deine IP-Adresse einer Behörde bekannt, so müsste nachgewiesen werden,d ass eine Strafhandlung vorgelegen hat, um deine Adresse ermitteln zu lassen. Das ist aber bei einem einfachen Besuch nicht der Fall.

pcfreak90 
Beitragsersteller
 03.11.2013, 10:09

okay danke schonmal =)

Nein, ich war gar nicht drauf sondern habe nur einen Link von google aus dahingesehen und bin immer leicht paranoid bei soetwas^^

Nein. Wenn du keine iligalen Sachen machst( Ki...p..nos schauen, Drogen kaufen/verkaufen, Kreditkartenbetrug oder ähnliches wird dich die Polizei nicht besuchen. Eigentlich entfernt google verbotene Seiten, allerdings gab es auch damit Probleme (wen du "Bauanleitung gra" eingegeben hast kam als Vorschlag "Bauanleitung Granate- 40000 Ergebnisse").

Aber eigentlich musst du dir keine Sorgen machen.

pcfreak90 
Beitragsersteller
 03.11.2013, 09:48

aber solange man die illegalen seiten nicht besucht sollte das ja kein Problem sein oder?

Bratgeraet  03.11.2013, 10:33
@pcfreak90

Auf keinen Fall.

Wenn du nicht drauf bist und nichts Downloadest passiert nichts.

Minihawk  03.11.2013, 10:08

Was sollte denn passieren, wenn man "drauf ist"? Welches Gesetz wird dadurch gebrochen?

pcfreak90 
Beitragsersteller
 03.11.2013, 10:13
@Minihawk

komm denk ich mal auf die Seite an, bei einigen passiert nichts aber ich denke bei dem Zeug den es alles gibt wirds da sicher einige Seiten geben auf die man nicht kommen will