Scientology durch Arbeitsvertrag verboten?!
Ich habe kürzlich meinen Arbeitsvertrag bekommen. In diesem steht unter anderem ein verwirrender Absatz über Scientology.
ich zitiere: § ZAHL Scientology "Die Arbeitnehmerin erklärt, dass sie die "Technologie von L. Ron Hubbard" weder anwendet, lehrt noch in sonstiger Art und Weise verbreitet oder dafür wirbt."
Ist sowas überhaupt rechtmäßig? Ich bin zwar auch der Meinung das Scientology Schwachsinn ist, aber find des irgendwie total intollerant.
Meiner Meinung nach sollte SOWAS doch nicht im weg stehen dürfen eine Arbeit (die mit Glauben/Kirche nichts zu tun hat) zu verrichten. (solange man jetzt net anfängt in der arbeit leute zu missionieren...)
14 Antworten
Durch die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union ist es nicht rechtlich okay so etwas in einen Arbeitsvertag zu schreiben.
Gruß Scientology Gemeinde Köln
Na scientology ist aber echt gefährlich. Und wenn der die erstmal drin hat, holen die unbemerkt andere Mitglieder nach. Da gerätst du dann in Gefahr vereinnahmt zu werden oder musst selbst gehen.
Ich finde das sehr gut, dass er das hineinschreibt.
Ich denke, dass dieser Passus im Arbeitsvertrag durchaus seine Berechtigung hat. Kein Arbeitgeber möchte, dass seine Firma von Scientologen unterwandert wird. Wer sich aktiv in einem Unternehmen mit der Verbreitung scientologischen Gedankengutes beschäftigt, dem kann gekündigt werden. Wir hatten in unserer Firma ( 1500) Mitarbeiter einen Direktor, der sich auf dem firmeneigenen Parkplatz die Fahrzeuge der Mitarbeiter anschaute. Hatten Mitarbeiter auf ihren Fahrzeugen Aufkleber die eine politische Richtung erkennen liessen, z. B. CDU,SPD GRÜNE usw. , die mussten die Aufkleber entfernen. Das wurde nicht geduldet
Zielsetzung und Methoden dieser Organisation werden in der breiten Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als menschenverachtend und kriminell angesehen. Sie steht in dem Verdacht, nicht nur „harten Zugriff“ auf den Geist ihrer Anhänger, sondern auch auf Staat und Gesellschaft zu versuchen, und zwar durch Einflußnahme in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen. ist ein Auszug aus einem Urteil des LAG Berlin, dass die außerordentliche Kündigung einer Scientologin bestätigte.
Je nach Beruf - und das ist bei einer Tätigkeit in einem Verlag absolut nachvollziebar - hat der Arbeitgeber das Recht sich gegen solche Praktiken vertraglich abzusichern.
Das hat nichts mit Einmischung in die Privatsphäre und auch nichts mit Intoleranz zu tun wenn man bedenkt, das das Ansehen eines Unternehmens unwiederruflich ruiniert werden kann, sollte eine Verbindung zu einer Sekte öffentlich (vermutet) werden und sei es "nur" in Verbindung mit Angestellten.
Demzufolge halte ich diesen Passus nicht für rechtlich bedenklich.
Das wäre Sittenwidrig wir haben in Deutschland Religionsfreiheit und Scentology ist offiziell eine Religion das was in dem vertrag steht ist sittenwidrig und damit müll