Rentenvorschusszahlung
Nach meinem Tod kann meine Frau, doch schon beim Beerdigungsinstitut , für drei Monate Rentenvorschußzahlung beantragen. Später wird diese mit der zu erwartenden Witwenrente verrechnet. Sollte sie aber keine Witwenrente bekommen, da ihr eigenes Einkommen die gesetzliche Grenze überschreitet, muss wohl mit einer Rückzahlung gerechnet werden ?
3 Antworten
Rentenvorschuß????? Das wird doch generell gezahlt und ist kein Vorschuß!! Ich kann mir auch absolut nicht vorstellen, daß das Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird.
Du solltest Dich bei der Rentenversicherung mal erkundigen..die können Dich beraten und Dir eine gesetzlich fundierte Auskunft erteilen. Da ist wohl einiges in Deiner Frage nicht nachzuvollziehen!?
Noch etwas gefunden..das Einkommen des Hinterbliebenen wird wohl doch angerechnet ??? Ist mir neu!!!
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/witwen.html
Danke für´s Sternchen
Da in den ersten drei Monaten die volle Rente gezahlt wird und die Einkommensabrechnung erst ab dem vierten Monat greift, dürfte es kein Problem geben.
Nein, die 3 Monate kann sie behalten. Einkommen wird erts danach angerechnet. Mfg
Schau mal..etwas habe ich gefunden was Aufklärung bringen könnte
http://www.rente.com/rentenarten/hinterbliebenenrente