Rentenbescheid?
Es gibt doch einen Rentenbescheid
Ich denke das müsste es sein . ( Nein das auf dem Bild ist aus dem Internet). Aber ich bin bis jetzt immer nur zu Schule gegangen habe nie gearbeitet und studiere dieses Jahr . Habe ich sowas trotzdem ? Würde dann bei mir 0 € draufstehen? Und meine Schwester ist noch im Gymnasium hat sie sowas ?
11 Antworten
Das ist kein Rentenbescheid, sondern eine Renteninformation! diese bekommt man erst ab dem 27. Lebensjahr zugeschickt, wenn du bis dahin mindestens 60 Beitragsmonate erreicht hast. Als Student erwirbst du nur dann Beitragszeiten, wenn du nebenbei arbeitest (Minijob mit Beitragszahlung oder Werkstudent).
Unabhängig davon kannst du jederzeit eine Rentenauskunft anfordern. Dann erfährst du, was in deinem persönlichen Rentenkonto bisher gespeichert worden ist. Voraussetzung für die korrekte Speicherung aller relevanten rentenrechtlichen Zeiten ist eine Kontenklärung, die du zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr machen solltest.
Einen Rentenbescheid bekommt man erst, wenn die Rente beantragt und berechnet worden ist.
Ihr könnt keinen Renzenbescheid haben. Den bekommt man erst, wenn man in Rente geht.
Das Bild zeigt einen Renteninformation. Da steht drin, was an an Rente zu erwarten wäre.
Es steht doch klar und deutlich oben drüber was es ist. Eine Renteninformation.
Die zeigt dir sozusagen deinen Rentenkontostand an, also das was du zu erwarten hat, wenn du Anspruch auf Rente hast.
Doch durchaus, denn es wurde gefragt ob das ein Rentenbescheid ist und das ist es nicht. Der Begriff Rentenkontostand sagt aus, dass man eingezahlt haben muß. Das der FS nicht oder kaum eingezahlt hat, sollte ihm klar sein. Außerdem ist es ziemlich gedankenlos, einfach von der Renteninformation eines anderen auf sich zu schließen, wenn man nahezu noch nichts eingezahlt hat.
Wir haben es hier nicht mit einem Menschen ohne Schulabschluß zu tun, sondern mit einem Studenten oder angehenden Studenten.
Hallo,
nein, weil du die allg. Wartezeit noch nicht erfüllt hast.
Diese Renteninformation über den Aufbau der Entgeltpunkte und Erwerbsminderungsrente, Altersrente mit 67 erhälst du ab 67 Lebensjahe jährlich.
Wenn natürlich du die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hast.
Wartezeiten sind rentenrechtliche Zeiten, du hast höchsten die zeiten nach dem 17 Lebensjahr, max 36 Monate, wenn du 20 bist. Dann ist Schluss.
Zum Studium musst du deine Rentenversicherungsnummer angeben. Falls du diese noch nicht hast, kannst du sie telefonisch oder per mail bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen.
Das ist die Nummer die dein Geburtsdatum und deinen Anfangsbuchstaben enthält.
Die wird dir dann per Post innerhalb der nächsten 2 Wochen zugestellt.
Du kannst aber auch zu deiner aktuellen Krankenkasse. Dort kannst du dich ausweisen, dann können diese für dich bei der RV anrufen.
das war aber nicht die Frage.