Polizeifunk abhören ist strafbar aber was bringts?

10 Antworten

wissen wo die streifen sind tut man deswegen auch noch lange nicht, auch nicht wieviele, es sei man zählt die beeps mit .. die Angaben zu Kennzeichen und Personen sind leichtmitzuhören (als "Anfragen") - allerdings sind die Rückantworten "kodiert" ... also in gewisser weise verschlüsselt, aber so das das jeder normale polizeimensch sofort versteht. .

Im großen eher ein langweiliges Unterfangen, ausser die Sonderfrequenzen (ausweichfrequenzen) der Städte/Bezirke - weil die da akute Einsätze absprechen. Wobei das auch nur ein großes rumgerate ist, da du vorher auch nie weisst wie die pläne sind (die ja nicht über funk gehen)

bei dir daheim, oder so unterwegs solltest du kein problem haben, nicht erwischt werden! Aber wenn du bei einer personenkontrolle gerade die örtliche frequenz drin hast, könnte es schwierig werden zu erklären (zum glück kennen die meisten ihre eigenen Frequenzen nicht, sind bei denen nur 3 stellige kanäle)- weil, wie schon geschildert, das eben schon strafbar ist, du müsstest beweisen das du das gerät quasi noch nie benutzt hast. Interessant wird es natürlich auch auf einer demo, Fussballspiel und anderes .. da bist du jedoch schnell in einer gruppe die kontrolliert wird ... und damit wirds wieder heikel .. noch TKG §89 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt. UND § 148 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt .. (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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Es soll wohl so sein das wichtige Meldungen über das handy gehen, gleiches gilt iner regel für zivilstreifen

genug des themas

trixieminze  03.10.2011, 18:56

Womit willst Du 2 und 4 m- Band empfangen .

Ist Strafbar! Kann nicht Rückverfolgt werden! Wenn die jetzt Digital werden, schon. Presseleute machen das, um zu sehen (hören) wo was los ist, und ob sich das für sie lohnt. Habe vor 20 Jahren mein Radio so eingestellt, das ich das auch konnte. Nach etwa einer Stunde wurde mir so langweilig... hab es eigentlich nie mehr probiert.

NougartPudding 
Beitragsersteller
 28.06.2009, 02:09

ahso es ist also doch strafbar

jo das wüsstest du dann aber ob das strafbar ist glaub ich nicht ist doch ihre schuld dann sollen die was erfinden was normal ukws radios oder so nicht empfangen können das hatte ich mal bei meinem alten golf -.- wenn ich das radio an dem verregler etwas rausgenommen habe und dann weiter tgeschoben als es geht hatte ich den perfekten polizeifunk im auto wusste immer genau wo was abgeht xD

Rudi2009  28.06.2009, 02:08

Was geht ist nicht immer erlaubt!

NougartPudding 
Beitragsersteller
 28.06.2009, 02:02

achwas erlich jetzt??? Weiß man dann über jede streife bescheid oder wie? Wie wo und was sie gerade macht?

jigsaw04442  28.06.2009, 02:05
@NougartPudding

jo alles was sie im funk durchgegeben haben

Sieslack  28.06.2009, 02:08
@jigsaw04442

Verstehst ja sowieso nur Bahnhof. hABEn IHRE EIGENE fUNKDIZIPLIN

Nö wüsstest Du nicht. Ausserdem sind Zivile Funkempfänger die für Jedermann käuflich sind, von Haus aus nicht für Behördliche Frequenzen ausgelegt. Ausser man weiss wie man einen Empfänger umquarzt.

was entschuldige polizei,feuerwehr funk gehört zu den bos (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) funk diese sind normalerweise im 4 meter bereich angesiedelt, bei beispielsweise conrad.de electronics kann man einen funkscanner kaufen welcher den 4 meter bereich wunderbar abdeckt. aber wie an erster stelle schon geschrieben wurde achtung bos funk abhören aufuzeichnen etc. strafbar

Rechtssprechung: Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat. Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrec...