Oldtimerversicherung ohne Alltagsfahrzeug?
Ich habe einen Oldtimer gekauft & möchte diesen versichern, allerdings habe ich kein Alltagsfahrzeug. Hier in Hamburg bin ich mit dem ÖPNV inkl. Carsharing deutlich flexibler, schneller & günstiger unterwegs.
Die Versicherer wollen aber alle ein Alltagsfahrzeug haben, das auf mich oder meine Frau zugelassen ist.
4 Antworten
Hey RoBinHo13, schon gelesen?
OCC versichert grundsätzlich jeden
historischen und modernen Klassiker sowie Premium Cars völlig unabhängig
vom Fahrzeugalter. Natürlich müssen für die Versicherbarkeit Ihres
Liebhaberfahrzeugs ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie aber
nicht erst im „Kleingedruckten“ finden – wir listen sie Ihnen
nachfolgend auf:
Das zu versichernde Fahrzeug unterliegt keiner Alltagsnutzung. Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 10.000 km. Zudem ist ein Alltags-Pkw vorhanden (Firmen-Pkw möglich).
Eine weitere Voraussetzung ist ein guter Zustand des Fahrzeugs (keine
bekannten technischen Mängel und Unfallschäden, weitestgehend
original). Eine gesicherte Unterbringung (z.B. Garage/Carport/Tief- und
Sammelgarage) ist vorhanden.
Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt und bei Premium Cars mindestens 30 Jahre alt.
Metropolregelung: Es ist kein Alltags-Pkw vorhanden, der
Hauptwohnsitz befindet sich jedoch in einer Stadt mit einer
Einwohnerzahl von über 250.000 oder in der Metropolregion Ruhrgebiet.
Die Fahrleistung wird von OCC alljährlich erfragt. Notwendig ist
hierfür der Nachweis einer Mitgliedschaft bei einem
Carsharing-Unternehmen oder ein ÖPNV-Jahresticket.
Nicht gültig sind Monatskarten oder zeitlich eingeschränkte Tickets, die die üblichen täglichen Fahrten am Morgen und Abend zur Arbeitsstelle ausschließen.
(Newtimer und Premium Cars sind von der Metropolregelung
ausgeschlossen).
Selbstverständlich sind Abweichungen denkbar und Sonderlösungen
möglich. Bitte sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir finden eine Lösung.
www.occ.eu/versicherungen/voraussetzungen/
Gruß und viel Erfolg damit wünscht siola55 ;-)
Ja - als VersicherungsmaklerIn muß man/frau allles wissen ;-)
Nee - man/frau muß nur wissen, wo es steht ... aber hierzu gibt es ja zum Glück noch Google ;-)
Und das Jahresticket kostet wieder mehr als der Alltagswagen.... Son Alltagswagen muss ja weder schön noch gut in Schuss sein, hauptsache Tüv drauf und dann einfach im wechsel nach Lust und Laune fahren.
Muß ja nicht gleich das Jahresticket sein - Carsharing-Mitglied genügt doch auch...
Du könntest einen Versicherungsmakler befragen oder das Internet durchforsten.
Oder es so machen wie ich: lass das alte Ding einfach regulär zu. Die Versicherungsbeiträge sind angenehm niedrig. Ich zahle 340 Euro jährlich incl. Teilkasko (HDI), weil ich kein H auf dem Kennzeichen haben mag. Man sieht auch so, dass das Auto alt ist.
Hilfsweise kaufst Du Dir für kleines Geld einen 125 ccm-Roller und lässt den zu. Das geht dann als Alltagsfahrzeug durch.
"Hilfsweise kaufst Du Dir für kleines Geld einen 125 ccm-Roller und lässt den zu. Das geht dann als Alltagsfahrzeug durch."
Ach ja, mal versucht das bei einer Versicherung durch zu bekommen ? Die wollen i.d.R. einen Alltags-PKW.
Ach ja, mal versucht das bei einer Versicherung durch zu bekommen ?
Selbstverständlich.
Die wollen i.d.R. einen Alltags-PKW.
Nö. Sie hätten gerne einen. Aber eine zwingende Voraussetzung ist das sicherlich nicht.
Ja, das ist so.
Musst du die Kiste wohl "normal" versichern.
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Ich suche eine Versicherung, die meinen Oldtimer auch ohne Alltagsfahrzeug versichert. Ich nutze den Oldtimer ja auch de facto nicht als Alltagsfahrzeug
Ach ja, das ist genau die Antwort auf Ihre Frage.
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Ich suche eine Versicherung, die meinen Oldtimer auch ohne Alltagsfahrzeug versichert
Dann hättest du diese Frage auch so formulieren müssen...
Mir fällt in der Tat spontan niemand ein der das Alltagsfahrzeug nicht voraussetzt.
OCC bietet sowas an: Metropolregelung
Es ist kein Alltags-Pkw vorhanden, der Hauptwohnsitz befindet sich jedoch in einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 250.000 oder in der Metropolregion Ruhrgebiet.
Die Fahrleistung wird von OCC alljährlich erfragt. Notwendig ist
hierfür der Nachweis einer Mitgliedschaft bei einem
Carsharing-Unternehmen oder ein ÖPNV-Jahresticket. Nicht gültig sind Monatskarten oder zeitlich eingeschränkte Tickets, die die üblichen täglichen Fahrten am Morgen und Abend zur Arbeitsstelle ausschließen.
(Newtimer und Premium Cars sind von der Metropolregelung
ausgeschlossen).
++ !, hab´ es jetzte rst gesehen - Danke.
Gibt es m.E. nicht, alle wollen ein Alltagsfahrzeug (PKW !, d.h. Motorroller für 50 Euro reicht nicht) nebenbei haben.
... dann schau mal bitte bei OCC ;-)
Cool, wusste ich nicht. Vielen Dank für den sehr informativen Beitrag!