Miete zu spät gezahlt
Wir, 2 Erwachsene + 2 Kider wohnen seit 14 Jahren in einem Einfamilienhaus zur Miete. Diesen Monat ist die Miete noch nicht bezahlt worden. Nun bin ich mit meiner Frau zur Zeit etwas weiter weg von zu Hause (im Außendienst am arbeiten)Habe den Vermieter auch nicht informiert das die Miete diesen Monat später erfolgt. Nun hat der Vermieter alle Hebel in Gang gesetzt um raus zu bekommen wo wir nun sind. Meine Tochter ist auf Klassenfahrt, mein Sohn in der Lehre und wir an der Ostseeküste. Nun hat der Vermieter meine Schwiegermutter aufgesucht und diese gefragt (gleich mit der Begründung= Wir haben Mietschulden)...wir haben mit der Schwiegermutter seit einem Jahr nichts mehr zu tun und stehen auf Kriegsfuß.(Jetzt kann die Alte sich schön in die Hände reiben)Darf der Vermieter eigentlich damit so Haúsen gehen?Aber egal.Nun hat das Schwiegermonster dem Vermieter auch noch gesagt wo mein Sohn lernt. Nun wurde dieser noch auf seiner Arbeitsstelle angerufen mit der Frage"Wo bleibt die Miete" Nachdem mein Sohn dem Vermieter nun unsere Handynummer gegeben hat klingelte auch schon unser Handy.Ich wurde sehr laut am Tele, wegen Rufmord usw. Der Vermieter drohte mit sofortiger Kündigung zum nächsten ersten. Was kann ich gegen so einen Vermieter jetzt machen?Soll ich mich über einen Rechtsanwalt absichern? Welche rechte habe ich? Danke schon mal.
23 Antworten
Erstmal hast du mindestens drei Monate Kündigungsfrist, auch bei "Mietschulden". Warum das Geld nicht angekommen ist, ist erstmal uninteressant, wenn die 14 Jahre vorher immer pünktlich gezahlt wurde. Allerdings würde ich mir bei einem solchen Vermieter schon Gedanken machen, eine neue Bleibe zu suchen. Hausieren gehen darf er damit im Übrigen nicht. das verletzt diverse Persönlichkeitsrechte.
Habe soeben die Miete für Juli und August bezahlt...soll ich nun den Vermieter telefonisch darüber informieren oder soll er den Überraschungsefekt auf seinem KTO Auszug vorfinden?
das kannst du halten wie du möchtest...
das ist schon mal ein guter zug aber rede mit ihm entschuldige dich, richte ein Dauerauftrag ein und sag du hast nun einen Dauerauftrag gemacht damit sowas nicht nochmal vor kommt denn es ist deine Pflicht alles dafür zu tun dass die Miete pünktlich auf dem Konto des Vermieters ist. Glaub mir wenn du auf den Vermieter zu gehst und dich entschuldigst ihm ein beweis (Dauerauftrag) unterbreitest dass sowas nicht nochmal vor kommt dann wirkt das wunder. kannst ja ansprechen dass er sich auch nicht so gut verhalten hat aber in freundlichem ton und nicht schreien.
Ruf ihn, entschuldige dich für die Verspätung, sag ihm, daß es ein Versehen war - und daß die Mieten jetzt bezahlt sind. So kannst du sicher das Verhältnis zum Vermieter verbessern, und das ist doch immer positiv. Es ist ja so, daß auch Hausbesitzer Kosten haben und oft auf den pünktlichen Eingang der Mieten angewiesen sind. Mach doch das Drama jetzt nicht noch größer :)
Danke für die zahlreichen Kommentare. Habe mit dem Vermieter nun telefoniert und wir sind wieder Freunde geworden. Wir fürfen wohnen bleiben......;-)
Es kann jedem mal passieren, dass er aus irgendeinem triftigen Grund erst verspätet die Miete zahlen kann. Das einzige was dann hilft, ist sofort den Vermieter zu informieren und mitzuteilen, wann die Zahlung erfolgt. Aber soetwas sollte die absolute Ausnahme sein.
Wenn man vernünftig miteinander redet, lässt sich vieles auch vernünftig regeln!
Eine Miete Rückstand ist kein Kündigungsgrund. Sollten das zwei Monate werden oder regelmäßig nicht pünktlich gezahlt werden, wäre das nach Abmahnung ein Kündigungsgrund. Theoretisch dürfte der Vermieter schon jetzt dich auf Zahlung verklagen und er bekäme Recht. Du solltest also dem zuvorkommen und sofort die Miete nachzahlen, wie auch immer.
Du könntest die Miete zahlen, dann gibt es auch keinen Kündigungsgrund.
Normalerweise forscht ein Vermieter nur so nach, wenn er das sichere Gefühl hat, dass der Mieter sich ohne Miete zu zahlen absetzen will. Stichwort: Miet-Nomaden. Aber nach 14 Jahren ist das schon merkwürdig. Da sollte klar sein, dass du nicht einfach so verschwindest. Noch dazu bei einem Einfamilienhaus.
Aber vielleicht hat auch der Vermieter seine Verbindlichkeiten und die kann er nur dann bezahlen, wenn du rechtzeitig zahlst. Wer weiß, wie hoch ihm das Wasser bis zum Hals steht.
Rechte???
Pflichten hast du, und zwar die Miete püntlich zu zahlen!!!
nicht bei 2 Monatsmieten im Rückstand dann gibts die fristlose
auch 14 Jahre berechtigen nicht das einstellen der Mietzahlung
ich würde mir gedanken machen was lief da falsch und was kann ich tun dass sowas nicht nochmals passiert.