Macht man sich strafbar, wenn man rechtsradikale Musik auf dem PC hat?

13 Antworten

Ob die Musik rechtsradikal oder nicht ist, ist unwichtig, denn es kommt nur darauf an, ob die Lieder beschlagnahmt wurden oder nicht ;)
Ist die Musik zum Beispiel nur indiziert, dann darf sie auf nachfrage verkauft werden und auch im Internet zum Download verfügbar sein (wenn die Band es genehmigt hat).
Wurde die Musik jedoch beschlagnahmt (oder verboten, wie bei Landser), dann ist der Verkauf, und die öffentliche Verteilung strafbar.
Dies betrifft auch den Besitz dieser Musik, falls man diese erst nach der Beschlagnahmung erworben hat. (Musik verbotener Bands, wobei mir nur Landser einfällt, darfst du jedoch auch dann nicht besitzen.)
Bei Sleipnir musst du dir keine Gedanken machen, da kein einziges Lied dieser Band beschlagnahmt wurde und diese Band sehr stark gemäßigten RAC spielt.
Wie das bei Weisse Wölfe und Oidoxie ist, kann ich dir leider nicht sagen, jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass Texte dieser Bands beschlagnahmt wurden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, auch wenn ich nicht für 100%ige Richtigkeit garantieren kann;)

Rheinlandjunge  11.05.2017, 14:39

Stimmt soweit aber nur der Handel oder vermutliche Handel ist verboten bei beschlagnahmten Medien, das heißt man sollte nicht mehr wie ein Exemplar einer Verbotenen CD besitzen sonst könnte man schon Handel vermuten, die Sache bleibt ansonsten soweit straffrei aber ein Widerspruch bei Gericht ist schwierig bei beschlagnahmten Artikeln wenn diese mal eingezogen werden, so ist die Chance seine Sachen wieder zu bekommen recht gering. Sonst hätte ich wohl jetzt ein paar Verbotene Statuen und anderen krims krams wieder :)

Es kommt ganz darauf an, es gibt mehrere arten von musik: legale musik, indizierte musik, verbotene und beschlagnahmte musik. zur legalen musik brauch ich wohl nichts zu sagen erklärt sih von alleine: jeder darf es überall hören und kaufen. anders wenn musik indiziert ist: man darf die musik besitzen (wenn man über 18 jahre alt ist), sie aber nicht in die öffendlichkeit tragen. wenn man sie hört (auto oder zuhause -bsp-) dann fenster geschlossenhalten und leise hören, alles andere ist in dem zusammenhang strafbar. läden die solche musik vertreiben dürfen dies nicht bewerben und nur auf geziehlte fragen ("haben sie album ´xy´da) eingehen. die person muss seinen perso vorzeigenund wird in einen extra raum geführt der abgeschottet von rest des verkaufsraumes (ohne fenster etc. sein muss) dort kann man sich dann umsehen und ggf kaufen. der besitz hingegen ist nicht strafbar. strafbar macht man sich dann, wenn man verbotene oder beschlagnahmte musik zu hause (mal egal wo ob im cd regal oder am pc) hat. die strafmaße hingegen können unterschiedlich ausfallen. wenn du wissen willst was genau verboten, legal, indiziert oder beschlagnahmt ist, wende dich einfach an die bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien (bpjm). gibs einfach bei google ein. dort erhälst du genau aufschluss über dieverse interpreten, alben und musikstücke, nebenbei auch noch über spiele, filme und den ganzen kram.

ich hoffe ich konnte helfen chris

ps: in dem fall ist nämlich halbwissen sehr gefärlich ;-)

Rheinlandjunge  11.05.2017, 14:43

das stimmt nicht beschlagnahmte medien darfst du natürlich haben das bleibt straffrei solange es nicht in irgendeiner art und weise beworben oder öffentlich zur schau gestellt wird. aber im falle einer Beschlagnahmung wird man diese medien nur sehr schwer zurück bekommen aber eine strafrechtliche Verfolgung findet nicht statt.

ich bin mir nicht sicher.. ich weiß nur wie es mit beschlagnahmten videospielen/filmen ist, da ist der besitzt nicht illegal

wie es allerdings bei rechtsradikaler musik ist, weiß ich nicht, auf jeden fall ist aber der kauf, das downloaden etc schon illegal ;) (es sei denn die bands bieten die musik kostenlos an)

wueselduesel  17.05.2010, 18:55

Das stimmt so auch nicht ganz. Rechtsradikal heisst ja nicht zwangsläufig verboten.

puntja  17.05.2010, 18:56
@wueselduesel

wenn die texte verfassungswiedrig sind, dann schon ;)

wueselduesel  17.05.2010, 18:58
@puntja

Das muss aber erstmal per Gerichtsurteil geklärt werden. Bei beschlagnahmen Sachen ist die Situation klar. Da ist selbst ein Gratisdownload (selbst wenn der Urheber es erlaubt) verboten.

puntja  17.05.2010, 19:02
@wueselduesel

wobei wiederrum aber der besitzt von beschlagnahmten medien nicht verboten ist.

ist zumindest bei video games und filmen so :)

wueselduesel  17.05.2010, 19:05
@puntja

RICHTIG. Aber das Zugänglichmachen und nachträgliche Erwerben schon. Wenn du einen Tonträger VOR dem Verbot hattest isses egal. Ein Download NACH dem Verbot ist nicht zulässig.

puntja  17.05.2010, 19:08
@wueselduesel

wobei wir ja auch wieder beim thema sind, dass ein download ja sowieso illegal ist, es sei denn der interpret bietet die songs kostenlos an :)

aber wie du schon sagst, wenn etwas beschlagnahmt wurde, ist ja der download und das anbieten illegal :)

Wie bei allen Liedern die man ohne Lizenz dazu Speichert. Ja sie sind Strafbar und zwar gegen das Urheberrecht diese gilt auch bei den oben genannten Bands sofern du diese nicht von einem Lizenzierten Plattenlabel heruntergeladen hast oder die jeweilige CD, Kassette, DVD, Schallplatte dazu gekauft hast, machst du dich soweit auch Strafbar.

Aber ob du dich nun deshalb Strafbar machst weil sie Rechts sind? Nein machst du dich nicht auch das Öffentliche abspielen ist erlaubt sofern du kein Liedgut laufen lässt das Strafbare Inhalte enthält. Sollten Strafbare Inhalte vorhanden sein darfst du diese nur für dich selber hören. Und darfst auch kein Handel betreiben oder dafür werben. Da aber zb in falle von Sleipnir fast alles bis auf zwei oder drei Lieder erlaubt ist kannst du fast bedenken los dafür Werben und auch laut draußen in aller Öffentlichkeit spielen lassen.

1q3c6njjj  19.10.2016, 21:25

Es gibt natürlich kein automatisches Urheberrecht, deshalb ist dieser Teil der Antwort etwas pauschal. 

Rheinlandjunge  11.05.2017, 14:31
@1q3c6njjj

auch die meisten RAC Bands lassen ihre Werke schützen.

die Verbreitung als auch der Besitz von strafbaren Medien im Sinne des § 86 STGB ( Verbreitung von Propagandamitteln verfasungsfeindlicher Organsiationen) sowie des 130 STGB (Volksverhetzung)wird in der Bundesrepublik unter Strafe gestellt - dazu gehören auch downloads entsprechneder Musikstücke aus dem Internet! Welche Musikstücke daruner fallen, erfährt man bei den Jugendschutz-Stellen des zuständigen Kreis- oder Stadtjugendamtes, die über entsprechnede Indexlisten verfügen.

Rheinlandjunge  11.05.2017, 14:30

das stimmt zwar aber wenn diese auf einen PC gespeichert sind würde das keiner Verbreitung entsprechen somit ist es Straffrei