Kreditkartenantrag noch nicht unterschrieben - Kündigung notwendig?
Hallo, Ich habe online die Gebührenfrei Mastercard Gold beantragt. Diese wurde mir auch schon zugeschickt, sie ist allerdings noch nicht aktiviert und ich müsste noch den Aktivierungsschein unterschreiben und zurückschicken. Jetzt habe ich mich allerdings doch für eine andere Kreditkarte entschlossen, und da eine hohe Anzahl an Kreditkarten ja die Bonität gefährden, würde ich diese nun gerne künden. Doch ist das überhaupt nötig? Die Karte ist ja noch nicht aktiviert und ich habe quasi den Kreditvertrag durch den Aktivierungsschein noch nicht unterschrieben. Oder ist die Karte trotz fehlender Aktivierung schon als Kreditkarte auf meinen Namen registriert? Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Ich habe durch Einsichtnahme in meine Schufa-Daten (sogenannte Datenübersicht) erfahren, daß einem schon der bloße Kreditantrag eine Eintragung bei der Schufa beschert verbunden mit einer, wenngleich geringfügigen, Reduzierung des Scores.
Zwar kann man hier zweifeln, ob schon vor Aktivierung der KK ein Vertrag zustande gekommen ist. Vorsorglich würde ich aber dennoch eine Kündigung aussprechen.
Du musst die Kreditkarte schließen/kündigen lassen. Nur weil sie nicht aktiviert ist, heißt es nicht das diese nicht verwendet werden kann und vl sogar Kosten verursacht oder aufscheint.
Ich persönlich würde noch widerrufen, da ich keinen Bock hätte als Karteileiche geführt zu werden.
Sende die Karte zurück und lege dieser Deinen Widerruf des Antrages bei!
Am besten versendest Du das dann per Einwurfeinschreiben!