Kann ich von einem Sparvertrag, den man mir aufgeschwatzt hat, zurücktreten?
Gestern war ich zu einer Beratung bei meiner Bank, eigentlich wollte ich meinen Dispo ausgleichen, mittels Darlehenserhöhung, das wurde abgelehnt. Nun muß ich dazu sagen, das ich finanziell recht knapp dasteh, trotz Vollzeitarbeit. Stattdessen drückt mir der Berater einen Sparvertrag auf, wo noch 44 Euro von meinem eh knappen Geld weggehen und der Dispo wird außerdem jeden Monat um 50 Euro gekürzt )-: Ich war irgendwie nicht in der Lage "nein" zu sagen )-: Vielleicht wegen Angst, das Schlimmeres von Seiten der Bank nachkommt. Mir ging es als ich aus der Bank raus war richtig elend. Dann habe ich einen Brief verfasst, und um Rücktritt vom Vertrag gebeten. Schick ich heute los per Einschreiben. Geht das ?
10 Antworten
Bin selber als Mitarbeiter einer Großbank im Vertrieb tätig. Natürlich wird der Mitarbeiter in der Bank nicht begeistert sein; eine Rückabwicklung nach wenigen Tagen ist aber grundsätzlich machbar. Sollte der Mitarbeiter dem nicht zustimmen, so ist der Filialleiter der richtige Ansprechpartner; ggf. (was aber m.E. nicht nötig sein sollte) solltest Du auch keine Scheu haben, nach dessen Vorgesetzten zu fragen. Letztlich ist einer Bank ein solcher Vertrag vergleichsweise unwichtig im Verhältnis zu einem eventuellen Reputationsschaden, den eine schlechte Presse hervorrufen kann.
Hat geholfen, die Bauspar Bank hat den Vertrag annulliert :-) Meine Bank hab ich gewechselt.
Danke für die Antworten :-)
Falsch hin, falsch her!
Also Susa7, grundsätzlich hast Du immer ein Rücktrittsrecht, weil es gibt Verbraucherschutz!
Du solltest heute noch zu Bank gehen und dort schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Lass es Dir bestätigen!
Solltest Du eine Versicherung abgeschlossen haben, kannst Du nach Erhalt der Police von Deinem Widerrufsrecht gebrach machen!
Fakt ist aber, was will die Bank machen, wenn Du den Sparvertrag nicht bezahlst?? Schlimmstenfalls ist der erste Beitrag futsch (das läßt sich wohlmöglich verschmerzen), keine Bank wird Dich vor ein Gericht zerren, wenn Du nicht zahlst!
Kurzum: Trete sofort schriftlich vom Vertrag zurück! Zahle keine weiteren Beiträge und gut! Es passiert gar nichts! Für Dein nicht "nein-sagen-können" hast Du einen Beitrag gezahlt, Lehrgeld!
Aber mal im Ernst, irgendwann solltest Du schon mal anfangen etwas zu sparen, auch wenn Du nicht viel hast! Vielleicht ist es ja schon was, wenn Du es mal zuhause mit einem Sparschwein probierst und mal 5 Euro die Woche dort einsteckst! Weihnachten oder Silvester ist dann Zahltag! Denk mal darüber nach, früh übt sich!!
LG der Finanzmensch
Vielen Dank für die Antwort. Habe ja noch nichts bezahlt, die erste Abbuchung erfolgt im November. Und das mit dem Sparen ist eine gute Idee (-;
Nein du hast in der Regel kein Widerrufsrecht! Ein 14Tägiges Widerrufsrecht hast Du nur bei Verträgen die du im Internet oder am Telefon abgeschlossen hast! Ich rate dir, persönlich bei der Bank vorbeizugehen und mit ihnen zu reden und sie zu bitten, den Vertrag aufzuheben, da er nicht zu deinen finanziellen Möglichkeiten passt und du leider gestern nicht richtig nachgedacht hast. Musst also auf Kulanz der Bank hoffen
DH ... meine Rede :D
Zweite Antwort, diesmal mit dem geballten Wissen der Wikipedia. Das kommt davon, wenn jemand "Falsch" unter meine Antwort schreibt :-)
Bindung an den Vertrag
Pacta sunt servanda oder zu Deutsch "Verträge sind einzuhalten" bezeichnet den Grundsatz des Vertragsrechts, dass die Vertragsparteien an die Verträge, die sie geschlossen haben, grundsätzlich gebunden sind. Nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann, wenn die Parteien dies so vereinbaren, oder wenn das Gesetz es bestimmt, wird die unbedingte Bindung der Parteien an ihren Vertrag durchbrochen und es einer oder beiden Parteien gestattet, sich von dem Vertrag zu lösen. Die wichtigsten Fälle, in denen das Gesetz gestattet, sich von einem Vertrag zu lösen, sind die folgenden:
- Von Fernabsatzverträgen kann sich der Verbraucher durch Widerruf oder Rückgabe innerhalb von grundsätzlich zwei Wochen ab Eingang der Ware bzw. Belehrung über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht lösen.
- Von Versicherungsverträgen kann sich der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen nach Abschluss durch Widerruf lösen; wurden ihm bei Abschluss die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt, steht ihm ein Recht zum Widerspruch binnen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins samt Bedingungen zu.
- Auch von Haustürgeschäften kann sich der Verbraucher binnen zwei Wochen durch Widerruf oder Rückgabe lösen.
- Ähnliches gilt für Verbraucherdarlehensverträge, Teilzahlungsgeschäfte oder Ratenlieferungsverträge.
- Im Falle von Leistungsstörungen oder - insbesondere beim Kaufvertrag - Mängeln kann dem davon Betroffenen ein Rücktrittsrecht zustehen.
- Unterliegt eine Partei beim Vertragsschluss schließlich einem Irrtum, etwa weil sie sich über den Inhalt ihrer Erklärung nicht im Klaren war, eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben wollte oder über eine wesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache im Unklaren war, oder ist sie zum Vertragsschluss durch Drohung oder Täuschung veranlasst worden, kann sie zur Anfechtung berechtigt sein.
- Bei Dauerschuldverhältnissen kann außerdem eine Kündigung in Betracht kommen.
- Bei der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung des Vertrages verlangt werden, die bis zu einer Aufhebung gehen kann.
Danke, ..jetzt geht`s mir noch schlechter )-:
Ziffer 4 ist keine Definition für einen Ratensparvertrag ... Wikiblödia weiß 1. nicht alles und 2. sollte man interpretieren können ;)
Das Ziffer 4 nicht genau passt, ist mir schon klar. Sie passt aber am ehesten von allen Ziffern. Da Wikipedia nicht alle möglichen Vertragsarten auflistet, halte ich es für möglich, dass auch für einen Bausparvertrag ähnliches gilt.
Ich bin kein Bankkaufmann oder sonstiger Experte. Trotzdem gebe ich mir Mühe bei den Internetrecherchen. Ich überlasse einem Experten gern sein Gebiet. Wenn du ein Experte bist, oute dich als solcher. Dann ziehe ich den Hut und habe etwas dazu gelernt. Aber aus deinen Antworten geht das (noch) nicht hervor. Sich über die Wikipedia stellen kann jeder. Überhaupt ist ja das meiste im Internet im wissenschaftlichen Sinn nicht zitierfähig. Ich würde gerne wissen, wie du recherchierst.
Natürlich, Du hast i.d.R. eine mindestens 14-tätige Frist von diesem Vertrag zurückzutreten. Das dürfte auch im Kleingedruckten stehen.
Folgender Vorgang: Mir wurde bei meiner Bank auch ein "Spar"-Vertrag "aufgeschwatzt". Nachdem ich die Unterlagen erhalten hatte, stellte sich heraus, dass ich eine private Rentenversicherung hatte. Gemäss dem Kleingedruckten habe ich diesen Vertrag innerhalb der möglichen Zeit schriftlich gekündigt. Das ist allgemeines Vertragssrecht. Nach Zugang der schriftlichen Vertragsunterlagen kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt werden. Das gilt nicht nur bei online- oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
Sorry, eigentlich wollte ich nur einen Beitrag schreiben.
Macht ja nichts, und danke für diesen Beitrag!
leider nicht richtig, denn man hat nur bei Verträgen die man im Internet geschlossen hat, ein Widerrufsrecht!
Glücklicherweise greift der Verbraucherschutz auch im realen Leben, nicht nur im Internet.
Ja aber der Verbraucherschutz greift nicht, wenn man Verträge abschliesst, weil man nicht nein sagen kann!Das ist das Problem des Verbrauchers!
Das ist nicht richtig.
Die zweiwöchigen Fristen, die es bei verschiedenen Verträgen gibt, sind Errungenschaften des Verbraucherschutzes gerade für diejenigen, die nicht nein sagen können.
Falsch!
Auch mir hatte man bei der Bank mal einen "Sparvertrag" aufgeschwatzt. Als ich die Police erhielt, stellte sich heraus, dass es sich um eine Rentenversicherung handelte. Ich habe innerhalb der im Kleingedruckten vorgesehenen Frist widerrufen. Das ist allgemeines Vertragsrecht und gilt nicht nur im Internet. Auch Versicherungsverträge können innerhalb von i.d.R. 14 Tagen nach Erhalt der Police schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Also, das war der Filialleiter.Ich habe gestern gleich eine Mail an ihn geschrieben und einen Brief direkt an die Bauspar Bank. Mal sehen was kommt. Auf jeden Fall, vielen Dank für die Antwort.