Ist Sex mit meiner Cousine erlaubt?
Hallo, ich bin Fabian und 15 Jahre, ich wollte Euch mal fragen, ob es erlaubt wäre mit meiner 13 Cousine zu schlafen. Wie ich darauf komme: und zwar bin ich am Tag so 2-3 mal geil und evtl einmal auf meine Cousine.
Das Komische ist, normalerweise mag ich sie eigentlich nicht, aber so an sich finde ich sie eigentlich ziemlich geil, da ich eine Vorliebe für sehr dünne Leute habe. Sie ist noch Jungfrau und ich auch. Danke für die Antworten, bitte keine unnützen Antworten. 🤗
7 Antworten
Jein!
In Deutschland gilt: Sex mit Deiner 13-jährigen Cousine wäre "Sexueller Missbrauch von Kindern", was Dir schweren Ärger einbringen kann - unabhängig davon, ob sie einverstanden ist oder nicht.
Sobald sie mindestens 14 ist, hat der Staatsanwalt nichts mehr dagegen und ihr dürftet eines Tages sogar heiraten (wenn ihr beide mindestens 18 seid).
Da Teenagerbeziehungen allerdings oft wieder auseinandergehen, müsstest Du damit rechnen, dass Du Deiner "Ex" ständig wieder über den Weg läufst und ihr bei jedem Familienfest aufeinandertrefft... .
Seid (später mal) nett aufeinander!
R. Fahren
Boar vielen Dank fúr diese ausführliche Antwort 🤗👍🏻
ein absolutes NOGO!
Warum genau?
Ok danke für deine Meinung und deine Antwort 😊
1. Glaube ich darf man erst ab 14 per Gesetz Sex haben.
2. Könntest du von deiner Familie richtig Ärger bekommen.
Fazit: Lass es lieber.
- Sex darf man in jedem Alter haben. Das Gesetz verbietet nur den Ü14 den Sex mit U14.
- Komische Familie.
- Die Eltern dürfen Sex nur vor 14 verbieten, ab 14 nicht mehr. Ab 14 bestimmt man einzig selbst, mit wem man Sex haben möchte. Egal ob den Eltern das gefällt oder nicht.
Na ja,eigentlich erst ab 14 Jahren erlaubt
und dann hat sie ja auch noch ein Wörtchen mit zu reden,
da geht es nämlich, nicht nur darum,was Du gerne möchtest. :=))
Nein, erst wenn sie 14 ist...
Ja na türlich 😊 aber wenn sie dann 14-15 ist bin ich 16-17 wie sieht es dann aus?
Ja klar! Wenn beide das wollen geht das. Nur beide müssen mindestens 14 sein.
Na dann 😊 Vielen lieben Dank für die Unterhaltung 👍🏻
Ja,wenn sie 14 Jahre alt wäre,so lange sie 13 ist,nicht.
Wenn sie 14 wäre ist es kein Problem...aber wo kein Kläger da kein Richter
Na klar das ist verständlich aber Grundsätzlich ist es Erlaubt? LG